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Beginn der Schützengesellschaften in Rieder am Harz

Die ersten Schützengesellschaften entstanden seit der Mitte des 14. Jahrhunderts in den Städten. Alle wehrfähigen Bürger waren zum Kriegsdienst verpflichtet. Die übliche Waffe war der Spieß, für den keine besondere Ausbildung notwendig war. Wer aber mit einer Armbrust, hergestellt aus Eiche oder Eibe, ausgerüstet war, musste seine Fähigkeiten ständig üben. Diese Schießübungen fanden meist an Sonn- und Festtagen statt.

Dem Geist der Zeit entsprechend, schlossen sich die an jenen Übungen beteiligten, zu einer Gesellschaft oder Gilde zusammen, die als Schutzheiligen oft den heiligen Sebastian hatten. 

Die Gesellschaften schufen sich eine von der Obrigkeit genehmigte Verfassung, wählten aus ihrer Mitte einen Hauptmann, einen Kleinodienmeister, der die Kleinodien (Preise) verwaltete und einen Pritschenmeister. Letzterer ahndete die schlechtesten Schüsse (Pritschenschüsse) mit dem Pritschenschlag. Außerdem hatte er die Aufgabe, mit Humor eine gereimte Beschreibung des Festes vorzutragen.

Ab 1549 teilten sich die Schützen in zwei Gesellschaften, den Armbrust- und Büchsenschützen. Neben der Scheibe für die Büchsenschützen hatte man als Ziel schon früh einen Stern mit auslaufenden Strahlen oder lebendige Tauben und Hühner, aber auch hölzerne Vögel, benutzt. Da das Schießen auf einen Vogel bevorzugt wurde, bürgerte sich der Name Vogelschießen ein. Auch Schau- und Würfelbuden zur Volksbelustigung wurden später auf dem Festplatz aufgestellt.

Aufgaben der alten Schützengesellschaften waren auch die Bewachung Fahnenflüchtiger, Aushebung von Rekruten, polizeiliche Aufgaben und Hilfe bei Bränden.

Die besten Schützen waren damals wie heute die Schützenkönige. Die Schützenfeste, meist im Mai, wurden bald großartige Veranstaltungen, zu denen der Adel und Abordnungen anderer Städte eingeladen wurden.

Als im 17. Jahrhundert mit der Ausbildung eines stehenden Heeres begonnen wurde, trat die Bedeutung der Schützengesellschaften für die Ordnung und Sicherheit der Städte in den Hintergrund. Diese alte Aufgabe der Schützen ging in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts auf die Garden über, denen alle wehrfähigen Männer ab einem bestimmten Alter beitreten mussten. Den Schützengesellschaften gehörte nur ein kleiner Teil der Bevölkerung an. In den meisten Städten bestanden sie als private Gesellschaften zur Pflege des Schießspiels und der Geselligkeit unter ihrem alten Namen.

1861 wurde während eines Schützen- und Turnfestes in Gotha die Bildung eines allgemeinen deutschen Schützenbundes beschlossen. Dieses Bundesschießen fand jedes Mal in einem anderen Ort statt. Das erste Bundesschießen war 1863 in Frankfurt a. Main, das zweite 1865 in Bremen. Seit 1872 wurde das Bundesschießen in dreijährigen Abständen abgehalten.

Die örtlichen, jedes Jahr stattfindenden Schützenfeste, wurden davon nicht berührt.

 

Die Schützen im Harzgebiet, die sich hauptsächlich als Wehr gegen herumstreifende Banden während und nach dem 30jährigen Krieg bildeten, sind keine Schützengesellschaften im oben erwähnten Sinne.

 

Die ersten Erwähnungen von Schützen finden wir in Rieder im Ein- und Ausgabenbuch der Gemeinde von

1653    1 Taler 4 Groschen Ausgaben: 

Die Holzförster und schutzen, weil sie etlichemal wegen Custers Kuhhirten, den sie ins Holtze gesendet, alhier gewesen, vertrunken und

1654    8 Groschen vor 1 große Bohle zur schutzen scheibe 6 Groschen dem Tischler darbey zu machen

6 Groschen 6 Pfennig als die Scheibe gesetzt und zum ersten mahl darnach geschoßen worden, vertrunken.

 

An diesen Ausgaben sieht man, dass in Rieder die Schützen mit der Flinte schossen.

 

Bis zum Jahre 1823 fehlen Belege für einen Schützenverein in Rieder. 

 

Aus Unterlagen des Schützenvereins ab 1823

1823    In diesem Jahr stiftete Herzog Alexis der Schützengesellschaft zu Rieder eine Fahne. Sie ist leider nicht mehr erhalten. 

1836    Wie in jedem Jahr wurde das jährliche An- und Abschießen beim Herzoglichen Hause in Ballenstedt beantragt. Die Bewilligung für das Schützenfest am 8. Juni lautete:

„Wir verstatten der Schützengesellschaft in Rieder, ihr diesjähriges Anschießen an einem selbst zu wählenden Tage, auf welchen kein Schießen oder Jahrmarkt fällt, zu halten, werden aber demselben nicht beiwohnen.

Bernburg, den 6. Juni 1836“.

Das Abschießen fand in all diesen Jahren Anfang September statt (z.B. 8. Sept. 1834).

 

1840    Aus diesem Jahr sind Vorschriften für die Schützenkompagnie Rieder vom damals regierenden Herzog Alexander von Anhalt in einer Kopie vorhanden. Sie regeln u.a. die Mitgliedschaft in der Schützengesellschaft. Mitglied konnte nur ein Einwohner Rieders werden. 

Als der Schütze Funke seine Funktion bei der Riederschen Schützenkompagnie niederlegte, schlug das Amt Gernrode den Ackermann August Tietz vor. Dieser Vorschlag wurde von der Herzoglichen Regierung am 14. Juli bewilligt.

 

1853    Aus diesem Jahr ist noch eine sehr schlecht erhaltene Fahne vorhanden.

 

1856    Der Ackermann Gottlieb Schiele lieh der Schützengesellschaft Rieder 850 Taler Courant. 

Der Schützengesellschaft gehörte ein Ackerstück Nr. 317, Flur Rieder, von 1 ha 6156 qm und das Schützenhaus auf demselben Flurstück.

 

1859    Zum Anschießen vom 27. –29.Juni und zum Abschießen vom 17. - 19. Oktober wurde jeweils vom Schützenkapitän Friedrich Pape eingeladen.

Für jedes Los während des Anschießens mussten 10 Silbergroschen gezahlt werden. Das Los beim Ab- bzw. Königsschießen kostete 12 ½ Silbergroschen. 117 Taler für Gewinne wurden beim Königsschießen benötigt. 

Herr Buchmann hatte das Schützenhaus für 33 Taler im Jahr gepachtet. Die Wiese war für 9 Taler 8 Silbergroschen an Gottfried Ulrich und die Kirschplantage für 58 Taler an Herrn Grempel verpachtet. 

Der Maurer Wilhelm Scheffler hatte für das Flurstück 49 in der IV. Wuhne die höchste Pacht von 8 Talern 15 Silbergroschen geboten. Er bewirtschaftete die Fläche bis 1865. 

 

1860    Die Pacht der Schützenwiese erhielt bis 1863 für 10 Taler jährlich der Ackermann Gottfried Ulrich.

 

1863    Der Schützenwirt Christian Becher lud zu einem Ball im Saal des Schützenhauses am 13. März nachmittags ab 3 Uhr ein. 

Der Schützenkapitän August Maikath zeigte im Quedlinburger Wochenblatt das Anschießen in Rieder vom 14. - 16. Juni an. 

 

1864    Das An- und Freischießen wurde für den 12. - 14. Juni angekündigt.

 

1865    Schützenwirt Christian Becher veranstaltete am Sonntag, den 21. Mai, auf dem „Schießhause zu Rieder“ ein Instrumental-Konzert. Das Konzert begann nachmittags um 3 Uhr, anschließend wurde getanzt. Die Schützenkompanie Rieders und Gäste wurden eingeladen.

 

1866    Der Schützenwirt Becher lud am zweiten Weihnachtsfeiertag im Schützensaal zum Tanz ein.

 

1867    Der Schützenvorstand musste für jedes Schützenfest bei der Herzoglichen Kreisdirektion in Ballenstedt eine Genehmigung einholen. In diesem Jahr fand das Ab- und Königsschießen vom 13. - 15. Oktober statt. 

 

1868    Im Landkreis Quedlinburg war eine kirchliche Einsegnung von Schützenfahnen verboten.

 

1869    Bis 1875 wurde der Schützenplan einschließlich der Kirschen wieder an Herrn Klußmann für 83 Taler verpachtet. Vom Schützenhaus nach der Scheibe musste ein Weg von mindestens 6 Fuß Breite liegen bleiben, damit die Schusslinie nicht gestört wurde. Für den gleichen Zeitraum wurde das Schützenhaus dem bisherigen Pächter Herrn Gastwirt Christian Becher auf sein Gebot hin von vierzig Talern und fünfzehn Silbergroschen erteilt. Jeder Pächter haftete jeweils mit seinem gesamten Vermögen.

 

1875    Aus diesem Jahr ist eine Urkunde von Herzog Friedrich zu Anhalt erhalten, die die juristischen Rechte des Vorstandes beschreibt. So konnte der Vorstand künftig Grundstücke erwerben, verkaufen oder verpfänden. 

Die Schützengesellschaft verpachtete bis 1881 ihren Schützenplan, einschließlich der Kirschennutzung, an Herrn Wilhelm Klußmann für 319 Mark. 

Das Schützenhaus wurde jetzt für 146 Mark jährlich an den Gastwirt Herrn Christian Gasse aus Rieder verpachtet.

 

1877    Mit einer Annonce im Quedlinburger Wochenblatt wurde zum diesjährigen Anschießen nach Rieder vom 17. - 19. Juni eingeladen. 

 

1878    Das Anschießen in Rieder fand vom 30. Juni bis 2. Juli statt. 

Beendet wurde es mit einem Konzert beim Schützenwirt Christian Gasse.

Die Schützengesellschaft besaß, festgehalten in Separationsakten, Anpflanzungen am Schützenhaus von 7 Morgen 78 Quadratruten, eine Wiese am Siebersteinsbach von 2 Morgen 117 Quadratruten und eine Fläche in der IV. Wuhne, unterteilt in Acker und Wiese, von 1 Morgen 81 Quadratruten. In der Feldmark Opperode gehörte eine Schützenwiese von 1 Morgen 3 Quadratruten ebenfalls zum Grundbesitz der Schützengesellschaft in Rieder. Auf den Grundstücken waren keine Lasten bzw. Hypotheken eingetragen.

 

1880    Vom 20. – 22. Juni fand in Rieder das Anschießen statt. Schützenkapitän Stellmachermeister Gottlieb Zweidorf schoss den ersten Gewinn und wurde Schützenkönig.

 

1883    Zum Anschießen vom 17. - 19. Juni wurden für Gewerbetreibende Standplätze am Freitag vor Beginn des Schützenfestes gegen eine Gebühr vermietet. 

 

1885    In diesem Jahr fand das Anschießen vom 21. –23. Juni statt. 

Während des Ab- und Königsschießens vom 11. - 13. Oktober wurden am Montag, den 12. Oktober, nur Königslose geschossen.

 

1886    Im Juni dauerte das Anschießen drei Tage. Schau- und Schankbuden durften am Schützenplatz bis 23 Uhr geöffnet haben.

 

1887    Das Schützenjahr wurde mit dem Ab- und Königsschießen vom 16. – 18. Oktober beendet. 

 

1888    Das traditionellen Anschießen vom 24. – 26. Juni eröffnete das Schützenjahr. 

 

1890    Das Anschießen fand vom 22. - 24. Juni statt. Gewerbetreibende konnten nach vorheriger Anmeldung ihre Stände aufstellen. Für den 21. war ein Freikonzert vorgesehen.

Vom 12. - 14. Oktober kamen zum Ab- und Königsschießen auf dem Schützenplatz   die Schützen Rieders und befreundete Schützenkompanien zusammen. Zu den  Schützenfesten in Rieder kamen viele Besucher aus den Nachbarorten. 

 

1892    Das diesjährige Ab- und Königsschießen dauerte vom 9. - 11. Oktober. Es war im September nur unter dem Vorbehalt genehmigt worden, dass die im August grassierende Cholera nicht wieder ausbrach.

Das Inventar des Schützenhauses wurde für 865 Mark bei der Preußischen National-Versicherungs-Gesellschaft in Stettin für 5 Jahre versichert. 1894 wurde die Versicherungssumme auf 1135 Mark erhöht und die Versicherungsdauer bis zum Jahr 1900 verlängert. 

Die Änderung der Versicherung erfolgte durch die Agentur F. W. Milling in Rieder.

 

1893    Das Schützenhaus wurde bis 1899 an Herrn D. Stumme für 560 Mark verpachtet.

Acker und Plantage der Schützengesellschaft, zusammen etwa 5 Morgen, wurden für 291 Mark an Herrn Klußmann verpachtet. Die Pachtzeit betrug ebenfalls 6 Jahre.

 

1895    Aus diesem Jahr gibt es ein Inventarverzeichnis des Schützenhauses Am Anger. 

Die Schützengilde musste das Schützenhaus für 5500 Mark renovieren lassen. Hierzu gehörten neue Fenster, neuer Fußboden und andere Maurer- und Malerarbeiten. Der Kaufmann Friedrich Milling lieh der Schützengesellschaft dafür 800 Mark, die er ein Jahr später wieder zurückerhielt. 

 

1897    Die Schützengesellschaft zu Rieder war Mitglied im Anhaltinischen Schützenbund. Für 175 Mitglieder wurde ein Beitrag von 17,50 Mark entrichtet. 

 

1899    Das Statut der Schützengesellschaft wurde überarbeitet. So wurde z. B. festgelegt, dass „der Vorstand die Schützengesellschaft nach innen und nach außen, gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Er hat das Ballotement über neu aufzunehmende Mitglieder vorzunehmen und seine in Angelegenheiten der Gesellschaft gefassten Beschlüsse haben rechtsverbindliche Wirkung für alle Mitglieder“. 

Eine Mitgliedschaft war erst mit dem 18. Lebensjahr möglich. Das Beitrittsgeld betrug 15,- Mark; die Uniform, bestehend aus grauer Joppe, dunkler Hose und Hut, musste jedes Mitglied selbst besorgen.

Der Schützenwirt David Gasse pachtete am 9. Dezember das Schützenhaus für 6 Jahre. Die Pacht betrug 550 Mark und musste jeweils zur Hälfte eine Woche nach dem Anschießen bzw. Abschießen gezahlt werden.

Herr A. Hädicke pachtete Acker und Plantage der Schützengesellschaft bis 1905. Der Pachtzins betrug 221 Mark. Jährlich wurde die Pacht jeweils zur Hälfte Ostern und Johannis bezahlt.

 

1900    Der Schützenverein hat 228 Mitglieder.

 

1903    Annonce im Quedlinburger Kreisblatt: „Die hiesige Schützengesellschaft begeht in diesem Jahr 250jähriges Stiftungsfest, welches durch Weihe einer neuen Fahne, Festschießen usw. vom 28. Juni bis 1. Juli festlich gefeiert werden soll. Die Gesellschaft gründete sich laut vorhandener Akten im Jahre 1653, also kurze Zeit nach den Wirren und Verwüstungen des 30jährigen Krieges, als eine Schutzwehr des damaligen befestigten Ortes Rieder gegen noch herumstreifende Marodeure. Gegenwärtig zählt der Verein 240 Mitglieder. 

Der hiesigen Schützengesellschaft ist eine hohe Auszeichnung zu Teil geworden. Der Herzog Friedrich von Anhalt hat sich bereit erklärt, das Protektorat über sie zu übernehmen. Zur 250Jahrfeier stiftet er einen Pokal für den besten Schützen.

Gewerbetreibende können Stände aufstellen, Anweisung der Plätze bis zum 25. Juni mittags 1 Uhr auf dem Schützenplatze.

Am 29., 30. Juni und 1. Juli nachmittags von 2 Uhr ab, findet Frei-Konzert statt.“

Während der 250Jahrfeier wurde auch eine neue Fahne geweiht. Sie war von Kameraden gestiftet worden. Die Firma Osiander in Ravensburg (Würt.) lieferte sie für den Preis von 320 Mark. Festjungfrauen stifteten ein Fahnenband mit Widmung. Die Schützengilden aus Gernrode, Ballenstedt, Harzgerode, Badeborn, Quedlinburg, Frose, Reinstedt und Meisdorf nahmen an der Feier teil.

Den Festzug, der sich am Sonntag, den 28. Juni um 15 Uhr vom Gasthof „Zur Stadt Ballenstedt“ aus in Bewegung setzte, eröffneten 2 Herolde zu Pferde. Ihnen folgten die Festjungfrauen mit der noch nicht enthüllten Fahne. Die schon erwähnten Schützenkorporationen schlossen sich an und marschierten durch die mit Girlanden, Tannen und Eichenzweigen prächtig geschmückten Straßen des Ortes dem Festplatze, dem Schützenhausgrundstück zu. Die Begrüßungs- und Festrede hielt Lehrer August Müller.

Die Fahnenweihe wurde durch Frl. Friederike Trolldenier mit dem Vortrag eines Gedichtes vollzogen. Die Fahne wurde an den Fähnrich Bäckermeister Wilhelm Schneider weitergegeben. Frl. Friederike Scherler überreichte anschließend das gestiftete Fahnenband. 

Eine Dankrede wurde im Namen des Vorstandes von Gärtnereibesitzer Hermann Hesse gehalten. 

Gegen 17 Uhr begann das Festschießen, das an den folgenden Tagen fortgesetzt wurde. Am 29. Juni wurde von zwei Schießständen auf neuerbaute Scheibenstände geschossen (Pappscheiben). Die Scheibenanlagen errichtete im Mai Maurermeister Maikath aus Gernrode für ca. 300 Mark.

Zum Preisschießen erhielt der beste Schütze aus Rieder einen vom Herzog gestifteten Pokal, den der Schütze ein Jahr behalten konnte. Der beste auswärtige Schütze erhielt eine Bowle. 

Als Abschluss des Jubiläums fand Tanz im Schützenhaussaal, und, da dort der Platz nicht ausreichte, in einem Tanzzelt auf dem Schützenhausgrundstück statt.

Ein Foto der Schützengesellschaft und des Schützenumzuges ist noch vorhanden.

Das diesjährige Ab- und Königsschießen fand vom 11. - 13.  Oktober statt. Am Dienstag, den 13. Oktober, von 14 Uhr ab, war nachmittags Freikonzert. Gewerbetreibende konnten auf vorher festgelegten Plätzen Stände aufbauen. 

Im Landkreis Quedlinburg mussten alle Schützengilden die Anzahl ihrer Mitglieder melden und über die Sicherheit der Schießstände berichten.

 

Bis zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehr im Jahre 1905 wurden die Schützen auch zur Feuerbekämpfung und für polizeiliche Hilfsdienste herangezogen. 

In den folgenden Jahren entwickelte sich der Verein immer mehr zu einem Vergnügungsverein. 

 

1907    Vom 13. –15. Juni fand in Ditfurt das 12. Bundesschießen des Unterharzer Schützenbundes statt. Die Ditfurter Festmünze zeigt in diesem Jahr den hölzernen Bischof des 1000jährigen Ditfurter Rathauses.

Von 115 Ehrenpreisen erhielt Rieder 6. Nach dem Bundeskönig mit 57 Ringen errang Herr Sips aus Rieder mit 53 Ringen den folgenden Platz. Beim Mannschaft-Fahnenbandschießen schoss Rieder 231 Ringe, der Sieger Quedlinburg erreichte 249 Ringe. 

 

1908    Im Landkreis Quedlinburg wurden von den Schützenvereinen die Mitgliederzahlen und die Personalien der Vorstände erfasst.

 

1910    Das Ab- und Königsschießen vom 9. - 11. Oktober wurde mit einem Freikonzert beendet. Einheimische Gewerbetreibende konnten wieder ihre Verkaufsstände aufstellen. 

 

1912    Die Münze vom Bundesschießens des Unterharzer Schützenbundes von 1912 aus Rieder hat das Bild des damaligen Herzogs von Anhalt Friedrich II. und ist in Silber geprägt. 1928brachte Rieder dieselbe Münze wie Aschersleben heraus, da keine Einigkeit über eine andere Darstellung erzielt werden konnte.

 

1918    Der Soldatenrat bestimmte, dass bei Aufzügen nur Mützen, Kokarden und Vereinsfahnen getragen werden durften. Uniformen und das Tragen von Waffen waren hierbei nicht gestattet. Ein Verbot bestand auch für die Farben schwarz-weiß-rot und das Preisschießen. 

 

1921    Beim Unterharzer Bundesschießen errang auf der Meisterscheibe Kamerad Sips jr. aus Rieder mit 58 Ringen den Meisterschaftsstern.

 

1922    Satzungen, in denen von Treue gegenüber Kaiser und König geschrieben wurde, mussten geändert werden. Dies betraf vor allem Krieger- und Militärvereine.

 

1925    Im Juni wurde unter den Schützen für ein Jagdstück als Ehrengeschenk zum 275jährigen Bestehen der Schützengilde in Rieder gesammelt.

 

1926    Die Schützengilde Gernrode lud zur Einweihung der beiden neuen Schießstände am Osterfeld am 29. August  ein.

 

1928    Am 19. Juni begann für 4 Tage das Schützenfest anlässlich des 275jährigen Bestehens des Schützenvereins Rieder. Gleichzeitig war es auch ein Treffen der Schützen aus dem gesamten Unterharz zum 11. Unterharzer Bundesschießen. Der Vorsitzende des Unterharzer Schützenbundes, Kamerad Arend aus Meisdorf, eröffnete den Schützentag und begrüßte die Delegierten. Er übernahm die vom Grafen v.d. Asseburg gestiftete Königskette im Namen des Unterharzer Schützenbundes. Dem Bund neu beigetreten war die Schützengilde Gernrode. Bundesschützenkönig wurde Kamerad Buchholz aus Wegeleben. 

Das Empfangs- und Tagungslokal war das Gasthaus „Stadt Ballenstedt“. Von hier zog der Festumzug mit Teilnehmern aus Hoym, Ditfurt, Frose, Wegeleben, Rieder, Hedersleben, Quedlinburg, Ballenstedt, Gernrode, Harzgerode, Aschersleben und Badeborn zum Schützenplatz. Etwa 400 Schützen beteiligten sich am Umzug. Auf dem Festplatz wurden die Anwesenden vom Vorsitzenden der Schützengilde Rieder Kamerad W. Milling begrüßt. Amtsvorsteher Kiltz und Pastor Hohmann begrüßten die Gäste im Auftrage der Gemeinde.

Ein Foto des Schützenumzuges und ein Gruppenbild vom Unterharzer Bundesschießen sind vorhanden.

Künftig soll dem Bundesvorstand ein polizeilicher Genehmigungsplan vorgelegt werden, damit unvorschriftsmäßige Schießanlagen nicht mehr zugelassen werden. Der Schießstand in Rieder genügte nicht den Ansprüchen. Durch zusätzliche Sicherungsbalken konnte ein Kompromiss gefunden werden. 

 

1929    Das diesjährige Ab- und Königsschießen fand vom 8. bis 10. September statt. Schützenkönig wurde Schmiedemeister Röder. Das Abschießen wurde zum ersten Mal zusammen mit dem Königsschießen veranstaltet.

Vorstand ist W. Milling.

Im September verpachtete die Schützengilde das Schützenhaus an Herrn Kramer für 460 Mark. Pächter von Acker und Plantage wurde, ebenfalls für 6 Jahre, Herr Klusmann mit einem Höchstgebot von 390 Mark.

 

1930    wurde mit den Nachbarorten Gernrodes eine Terminabsprache wegen der Schützenfeste getroffen. Gastwirt Röder wurde in Rieder Schützenkönig. Ihm gehörte die Gaststätte „Zur Weintraube“ in der Rathausstraße 22.

Der Schützenverein Rieder nahm an der Beisetzung Friedrich Papenmeyers gemeinsam mit dem Kriegerverein und dem Gesangverein „Amicitia“ teil. 

Anschießen war in diesem Jahr vom 22. – 24. Juni. Am 24. 6. war ein großes Kinderfest und Bürger durften auf die Wildscheibe schießen. Schützenvorstand war Herr Wilhelm Milling, von dem ein Foto mit Schützenkette existiert.

Ein Foto aus diesem Jahr zeigt den Schützenverein vor dem Schützenhaus.

 

1931    Die Einweihung des Kriegerdenkmals auf dem Kirchplatz erfolgte am 9. Juli unter Mitwirkung des Schützenvereins. Durch Spenden kamen für die Errichtung 1.517 RM zusammen. Ein Restbetrag von 196 RM wurde für Pflege und Erhaltung des Denkmals dem Gemeindekirchenrat zur Verfügung gestellt.

 

1933    Beim Unterharzer Bundesschießen vom 18. – 20. Juni in Meisdorf belegte Herr Milling aus Rieder auf der Meisterscheibe den 4. Rang. Das zweite Fahnenband mit 247 Ringen fiel ebenfalls an Rieder.

Die Schützengesellschaft hat 138 Mitglieder. Sein Hauptmann ist Major Milling, der Ehrenvorsitzende Pastor Herrmann. In diesem Jahr wurde die Aufnahmegebühr von 15,- auf 10,- Mark gesenkt.

 

1934    Auf Anordnung des Reichssportführers sollten sich alle schießsporttreibenden Vereine zwecks Eingliederung in Fachgruppen melden, ansonsten wurden sie aufgelöst. Vom Schießsportgauführer erhielten die dann noch bestehenden Vereine ihre Bestätigung.

 

1935    Eine Mitgliedskarte der Schützengilde Rieder für Herrn Hottelmann existiert noch.

Alle Sportvereine erhielten in diesem Jahr eine Einheitssatzung. 

Der Saal des Schützenhauses und der Zaun wurden erneuert.

 

1936    Vom 28. – 30. Juni war in Rieder Schützenfest. Schützenkönig wurde Wilhelm Schneider.

 

1937    gehörte der Verein zum Deutschen Schützenverband.

 

1938    Zum Abhalten von Schützenfesten war eine polizeiliche Genehmigung erforderlich, die nur erteilt wurde, wenn die Genehmigung des Gauschützenführers vorlag.

 

1940    Schützenkapitän ist Gärtnereibesitzer Hugo Wienrich aus der Bahnhofstraße.

Zwischen 1940 und 1945 wurde der Schützenverein aufgelöst.

 

1944    Die alten Schießstände wurden zur Ausbildung der deutschen Jugend mit Heereswaffen benötigt. Falls sie nicht ausreichten, wurden durch die Hitlerjugend neue errichtet.

 

1945    Die alten Schießstände wurden noch im März benutzt. Sie wurden für Übungen des Volkssturms notdürftig erweitert. Nach dem II. Weltkrieg wurde im Schützenhaus ein Erntekindergarten eingerichtet.

 

1948    Einweihung des neuen Sportplatzes auf dem Schützenplatz.

Anfang der 50er Jahre bis etwa 1986 war der Schulhort im Schützenhaus untergebracht.

 

Neugründung der Schützengesellschaft

 

1991    Die „Schützengesellschaft zu Rieder von 1862 e.V.“ wurde am 13. März 1991 auf Initiative von Herrn Sievert ins Leben gerufen. Teilnehmer an der Gründungsversammlung im Schulungsraum der FFW Rieders waren Horst Simon, Peter Körber, Harald Plättner, Günter Bartl, Rolf Zehnpfund, Michael Franke, Uwe Röttger, Hanna Körber, Helmut Busse, Hans Sievert, Elke Zehnpfund, Karsten Hoffmann, Lutz Schmidt, Herbert Koch, Monika Münch und Otto Helm. 

Als einziger Schützenverein im Landkreis verfügte Rieder 1991 über einen 50-Meter-KK-Schießstand. Auf dem Schießstand am Schierberg soll auch das Schießen mit Kleinkaliberwaffen möglich werden. Die jugendlichen Vereinsmitglieder schießen mit Luftdruckwaffen. Übungsstunden und Zusammenkünfte finden jeden Samstag um 13.30 Uhr auf dem Schießstand in Rieder statt. 

Während der ersten Mitgliederversammlung am 10. April 1991 wurde eine Satzung erarbeitet und ein Vorstand gewählt. Eine überarbeitete Satzung wird am 6. Mai vom Notar beglaubigt und am 8. Mai als Kopie beim Kreisgericht Quedlinburg abgegeben.

Beim 1. Übungsschießen am 30. April wird Rolf Zehnpfund Sieger. Übungsschießen ist regelmäßig zweimal im Monat. Schon am 29. Mai fand die erste Ausbildung am Kleinkaliber-Gewehr statt.

Ab Mai werden neben den regelmäßigen Übungsschießen Arbeitseinsätze auf dem Schießplatz durchgeführt. Eine Überdachung vor dem Aufenthaltsraum wurde geschaffen und das Gebäude eingezäunt.

Am 26. Juni erhielt jedes Schützenmitglied ein Exemplar der Statuten.

Eine Vereinbarung vom 25. Oktober 1991 zwischen der Gemeindeverwaltung Rieder und der Schützengesellschaft zu Rieder sichert dem Schützenverein die unentgeltliche Nutzung des Schießstandes zu. Der Schießstand, der am Schierberg liegt und 1961 errichtet wurde, liegt in der Flur 6, Flurstück 3/1 und hat eine Größe von etwa 1200 qm. Ebenso gibt es eine Vereinbarung zwischen der Schützengesellschaft und der Agrargenossenschaft Rieder über etwa 1500 qm in der Flur 6, Flurstück 3/1, auf deren Nutzung die Agrargenossenschaft zu Gunsten der Schützengesellschaft verzichtet.

Der Familienwandertag am 17. Dezember zur Köhlerhütte mit einem zünftigen Grillfest beschloss das Vereinsjahr der Schützen.

Am Ende des Schützenjahres hat der Verein 24 Mitglieder.

 

1992    Zur 1. Jahreshauptversammlung am 6. März kam auch Bürgermeister Elfruth. Auf der Tagesordnung stand auch die Diskussion um das ehemalige Schützenhaus. Der Name der Schützengesellschaft wurde in „Schützengesellschaft zu Rieder 1653 e.V.“ geändert.   

Das Dorffest im kommenden Jahr soll zusammen mit dem 1. Schützenfest stattfinden, das gleichzeitig als Jubiläum „340 Jahre Schützenverein zu Rieder“ veranstaltet wird. 

Eine Kleiderordnung wurde festgelegt. So besteht die Uniform, die sich jedes Mitglied innerhalb eines Jahres zulegen muss, aus langer schwarzer Hose bzw. schwarzen Rock, grauer Jacke, grauen Hut, grünen Binder, weißem Hemd bzw. Bluse und schwarzen Schuhen.

Am 1. Februar wird die 1. Schützenschnur geschossen.

Mit dem Anschießen am 4. April wurde symbolisch das diesjährige Schützenjahr eröffnet.

An dem Schützenfest in Friedrichsbrunn im Juli und im September in Gernrode nahm eine Fahnenabordnung des Schützenvereins Rieder teil.

Am 4. Juli war in Rieder das erste Schützenfest nach der Wende. 23 Schützenbrüder und Schützenschwestern kämpften um den Titel Schützenkönig in der Disziplin KK-Gewehr 50 m stehend, liegend, kniend mit jeweils 5 Schuss. Bester Schütze und damit Schützenkönig wurde Schützenhauptmann Peter Körber mit 135 von 150 möglichen Ringen. Er wurde mit Schützenkette und Königsorden geehrt. Die neue Schützenkette konnte durch Beiträge der Mitglieder und eine Spende der Agrargenossenschaft Rieder angeschafft werden.

Das Vereinslokal ist die Gaststätte „Am Burggraben“ bei der Roseburg.

Die Schützenbrüder und –schwestern fuhren mit ihren Familienangehörigen im Oktober mit der Selketalbahn nach Alexisbad. Nach einem Imbiss ging der Rückweg durch das Selketal nach Mägdesprung und von dort mit der Selketalbahn nach Gernrode.

In diesem Jahr hat die Schützengesellschaft 25 Mitglieder, 20 Männer, 3 Frauen und 2 Jugendliche.

 

1993    Zu der Jahreshauptversammlung am 6. März im Vereinslokal kamen als Gäste Bürgermeister G. Elfruth, Herr Manthey von der Agrargenossenschaft Rieder, Vertreter des Kreissportbundes und des Kreisschützenbundes sowie Gemeinderatsmitglieder. Durch geheime Abstimmung wurde der neue Vorstand gewählt. Die Gründungsmitglieder wurden mit einer Gründungsmedaille ausgezeichnet. Mitglieder, die länger als ein Jahr im Verein mitarbeiten, werden künftig zu Oberschützen befördert. Zum Schützenfest findet wieder ein Bürgerschießen statt. Um den Titel einer Schützenkönigin soll auch geschossen werden. Die Schützenketten aus den 40er Jahren sind leider nicht mehr auffindbar. 

Das Schützenjahr wurde am 3.April mit dem traditionelle Anschießen auf dem Schießstand am Schierberg eröffnet. 20 Schützen nahmen am Kampf um den Titel „Frühjahrsmeister“ teil. Bester Schütze wurde Hans Sievert.

Anlässlich des 340jährigen Jubiläums der Schützen in Rieder stiftete eine Aus- und Fortbildungsakademie (die Bafa-GmbH, Geschäftsführer Herr Ulrich Körber) im April 1993 eine neue Vereinsfahne. Von dieser Firma erhielt der Schützenverein auch neue Möbel für den Aufenthaltsraum am Schießplatz (Schierberg). Am 30. April konnte die neue Vereinsfahne aus Eisleben abgeholt werden. Auf grünem Samt trägt sie neben der Jahreszahl 1653 den Schriftzug „Üb Aug und Hand für’s Vaterland“. 

Seit Anfang Mai tragen die Schützen Ärmelaufnäher mit dem Wappen Rieders.

Der Rückführungsantrag für das Schützenhaus Am Anger wurde Anfang April abgelehnt, ebenso ein Antrag auf finanzielle Entschädigung.

Am Schützenfest der „Alten Schützengesellschaft zu Quedlinburg“ am 5. Juni nahm eine Fahnendelegation, am 13. Juni am Schützenumzug in Badeborn und am 22. August am Schützenumzug in Gernrode teil.

Jährlich finden Vereinsschießen mit der FFW und dem Männerchor Rieder statt.

Am 4. September wurden die Schützenkönige im Dreistellungskampf ermittelt. In diesem Jahr gibt es zum ersten Mal wieder eine Schützenkönigin. Die Schützenkönige werden zum Dorffest am 12. September bekannt gegeben.

Das Schützenfest, es steht unter dem Motto „340 Jahre Schützengesellschaft Rieder“ und findet vom 10.-12. September statt. Die schönsten Häuser Rieders werden ausgezeichnet. Im Lindenweg ist ab 9.00 Uhr ein Trödelmarkt. Spiele für Kinder, eine Modenschau, ein Fußballspiel, Tanz und ein Chorkonzert mit dem Männerchor „Amicitia“ sorgen für gute Unterhaltung.

Vor dem großen Festumzug wird am 12. September um 9.15 Uhr durch den Ehrengast Herrn Walter Stumme die neue Schützenfahne geweiht. Herr Stumme war schon vor 1940 Mitglied der Schützengesellschaft zu Rieder und wurde nun zum Ehrenmitglied ernannt. Anschließend an die Fahnenweihe erfolgte die Bekanntgabe des Schützenkönigs, der Schützenkönigin und des Bürgerschützenkönigs. Bürgerschützenkönig kann nur ein Einwohner von Rieder werden. Er erhält einen Wanderpokal. 

Der Familienwandertag des Schützenvereins am 25. September führte zur Heinrichsburg und nach Mägdesprung.

Bis zum traditionellen Abschießen am 30. Oktober leisteten die Schützenmitglieder einige Arbeitseinsätze am Schießplatz. Auch das regelmäßige Übungsschießen wurde nicht vernachlässigt. 

Schützenbruder Herbert Koch konnte im Dezember mit dem Leistungsabzeichen des Landesschützenbundes in Bronze ausgezeichnet werden. 

Im Dezember konnte Munition der ehemaligen GST (Gesellschaft für Sport und Technik in der DDR) aus Halle abgeholt und von der Schützengesellschaft genutzt werden.

Der Verein hat 27 Mitglieder.

Die Schützenvereine in Sachsen-Anhalt haben 15 000 Mitglieder. 

 

1994    Auf der Jahreshauptversammlung im März wurde beschlossen, eine Vereinswaffe anzuschaffen und die Mitgliedsbeiträge anzuheben. Von nun an soll jährlich das Vogelschießen stattfinden. Eine neue Fahnenspitze wird gekauft. 

Der Schützenverein und die Freiwillige Feuerwehr Rieder sind verantwortlich für das Osterfeuer am Kahlenberg. 

Im April erhielt Veronika Plättner das Leistungsabzeichen des Landesschützenbundes in Bronze. 

Die „Altstädter Schützengilde Hubertus e.V. Quedlinburg“ lud zur Einweihung ihres neu geschaffenen Schießplatzes in Quarmbeck befreundete Schützengilden ein. Eine Delegation von Schützenbrüdern fuhr zu den Feierlichkeiten des Schützenfestes in Badeborn im Juni. Am gemeinsamen Schießen der Schützenvereine der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode in Stecklenberg nahmen 3 Schützenbrüder/-schwestern teil. Das Startgeld je Schütze betrug 5 DM. Jeder Schütze konnte einen Probeschuss und 5 Wertungsschüsse abgeben. Der Einladung zur Eröffnung des Schützenfestes in Gernrode am 19./21. August wurde mit einer Delegation gerne nachgekommen. In Thale fand ein 1. Schützenfest am 27. August statt.

Zum Ausschießen der Schützenkönige kamen 35 Mitglieder. Während der Mitgliederversammlung wurde ein neuer Vorstand gewählt. Zum Dorffest vom 9. – 11. September wurden, nach dem Bürgerschießen am Sonnabend, am Sonntag die Schützenkönige geehrt. Nach der Kranzniederlegung am Denkmal der Kriegsopfer auf dem Kirchplatz folgte der Umzug mit befreundeten Schützengilden durch Rieder. Am Nachmittag gab der Männerchor „Amicitia“ gemeinsam mit dem Fritz-Prieß-Chor aus Quedlinburg ein Konzert.

Wie in jedem Jahr gab es im Februar eine zünftige Faschingsfeier im Vereinslokal „Am Burggraben“.

Zum Abschießen am 29. Oktober trafen sich alle Schützen.

Am Männertag wanderten die Schützenbrüder zu den Gegensteinen bei Ballenstedt.

Die Jahresabschlussfeier am 17. Dezember um 19.00 Uhr fand im Depot der Feuerwehr statt.

Der Verein hat in diesem Jahr 40 Mitglieder.

Für das Schützenhaus am Sportplatz wird ein Wertgutachten erstellt. Vorgesehen ist eine gastronomische Nutzung. 

 

1995    In der Jahreshauptversammlung Anfang März  wurde Ehrenmitglied Walter Stumme zum Ehrenhauptmann befördert. 

Bei einem Beitragsrückstand von drei Monaten erfolgt der Ausschluss aus dem Verein. Eine diesbezügliche Änderung der Satzung wurde im Juli ins Vereinsregister eingetragen.

Zum traditionellen Anschießen versammelten sich die Schützen in diesem Jahr am 8. April am Schießstand. Die Reihenfolge wurde durch Lose ermittelt. 

Am 13. Mai wurde zum ersten Mal das Keilerschießen als Wettkampf durchgeführt. Beim Schießen auf die laufende Scheibe wurde Keilerkönig und Keilerkönigin ausgeschossen. Auch Ehrenmitglied Walter Stumme nahm an dem Wettkampf teil.

Walter Gebhard, das Schotterwerk und die Agrargenossenschaft Rieder unterstützten tatkräftig den Verein beim Bau des Pistolenstandes. Blenden und Kugelfänge wurden im Frühjahr am rechten Schießstand eingerichtet. Dadurch besitzt der Verein jetzt 4 Langwaffen- und 3 Kurzwaffenstände, die den heutigen Anforderungen entsprechen.

Acht Mitglieder konnten mit der Medaille des Kreissportbundes Quedlinburg in Bronze für besonders aktive Hilfe beim Bau der Schießanlage ausgezeichnet werden. Mit Hilfe der Agrargenossenschaft konnte eine weitere Vereinswaffe angeschafft werden. 

Am 23. April waren alle fünf Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode beim 2. Pokalschießen in Friedrichsbrunn vertreten. 

Am 7. Mai fuhr eine Delegation zur Eröffnung des Schießstandes in Westerhausen. Einladungen zu Schützenfesten erhielt der Schützenverein Rieder aus Badeborn (16./18.6.), Gernrode (18./21.8.), Friedrichsbrunn (21./23. 7.) und  Weddersleben (14./16.7.).

Das 4. Königsschießen des Schützenvereins Rieder war am 2. September. 

Im Herbst wurden eine Lang- und eine Kurzwaffe angeschafft.

Der Familienwandertag führte am 23. September über den Osterteich, die ehemalige Köhlerhütte und den Steinbruch wieder nach Rieder. 

Am 30. September wurden die Schützenschnüre/Eicheln, am 21. Oktober der Vogelkönig ausgeschossen. 

Die diesjährige Schießsaison endete am 4. November mit dem Abschießen. Das Wertungsschießen am 9. Dezember ist der letzte Höhepunkt in diesem Jahr. Übungsschießen findet immer am Sonnabend statt.

Während einer kleinen Feier zum Jahresabschluss erhielt Ehrenmitglied Walter Stumme für über 60jährige Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund eine Medaille.

Zum Volkstrauertag wurde, wie in jedem Jahr, der Gefallenen beider Weltkriege am Gedenkstein auf dem Kirchplatz gedacht.

 

1996    Im Januar verstarb das Gründungsmitglied Günter Bartl.

Die Faschingsfeier im Februar wurde in der Gaststätte „Am Burggraben“ gefeiert. 

Zu der Jahreshauptversammlung am 16. März  kamen außer den Ehrengästen auch Sponsoren der Schützengesellschaft. Sie wurden zu Ehrenmitgliedern ernannt (Dieter Manthey und Klaus E. Maikath als Geschäftsführer der Agrargenossenschaft in Rieder sowie Herr Kühne vom Schotterwerk Rieder). Ein Vertrag über die kostenlose Nutzung des Schießplatzgeländes bis zum Jahr 2000 wurde vom Bürgermeister überreicht. Als Zuschuss für den Ausbau des Schießplatzes gab die Gemeinde 2000 DM. Die neuen Beisitzer werden von nun an in jedem Jahr gewählt. Jedes Mitglied soll jährlich 10 Stunden Arbeitseinsatz am Schießplatz leisten.

Zur 1060-Jahr-Feier Rieders wurde der Weg zum Schießplatz am Schierberg mit Schotter und Feinsplitt saniert. 

Am 13. April fand das traditionelle Anschießen statt. Zum ersten Mal wurde auf einer 25 m Bahn der beste Pistolenschütze ermittelt. Er erhielt einen Wanderpokal.

Einladungen kamen zu den Schützenfesten in Badeborn (23.6), Friedrichsbrunn (19./21.7.), Gernrode (16./19.8.) und Stecklenberg (6./8.9.). 

Beim Himmelfahrtswandern war das Ziel der Schlosspark in Ballenstedt. 

Am 15. Mai 1996 fand das Pokalschießen der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode auf dem Schießstand in Rieder statt. 80 Teilnehmer stellten sich den verschiedenen Wettkämpfen. Als Gäste waren erschienen die Schützengilde Gernrode, Harzschützen Gernrode, Schützengesellschaft Friedrichsbrunn, Harzer Schützenverein Stecklenberg und der Schützenverein Bad Suderode. Zunächst wurde mit dem Luftgewehr geschossen. Nach einem Umbau des Schießstandes, wurde das KK-Schießen ausgetragen. Den Kinderpokal errang die Mannschaft des Harzer Schützenvereins Stecklenberg. Bei den Jugendlichen siegte ohne Konkurrenz die Mannschaft der Schützengesellschaft zu Friedrichsbrunn, die auch den Pokal im Luftgewehrschießen bei den Damen errang. Mit dem Luftgewehr schoss die Herrenmannschaft aus Gernrode am besten. Die beiden Pokale im KK-Schießen stiftete Bürgermeister Jürgen Rössling. Der Damenpokal blieb in Rieder, der Herrenpokal ging nach Stecklenberg. 

Das Königsschießen, ab diesem Jahr auch für Kinder, fand am 31. August statt. Den Pokal für den Kinderschützenkönig stiftete anlässlich der 1060-Jahr-Feier die Gemeinde Rieder. Der Wettkampf begann mit dem Luftgewehrschießen. Danach trugen die Erwachsenen ihren Schießwettbewerb mit dem KK-Gewehr aus. Zum ersten Mal wurden in diesem Jahr die Majestäten nur mit der Vereinswaffe ermittelt. Das Bürgerschießen folgte am 7. September. Die Schützenkönige wurden im Anschluss an den Festumzug während der 1060-Jahrfeier (12.-15.9.02) am 14. September proklamiert. 

Der Familienwandertag führte am 28. September über den Kahlenberg zum Osterteich und zum Felsenkeller. 

Die Schießsaison wurde mit dem traditionellen Abschießen am 9. November beendet.

Das Schützenjahr endete am 14. Dezember in der Begegnungsstätte Am Teich mit der Jahresabschlussfeier. 

Der Verein hat 35 Mitglieder.

 

1997    Die Jahreshauptversammlung der Schützengesellschaft zu Rieder 1653 e.V. fand am 22. März um 19.00 Uhr in der Begegnungsstätte Am Teich statt. Als Gäste kam eine Abordnung der Gernröder Schützengilde, der Bürgermeister Rieders Herr Rössling, Herr Kühne von der Harzer Grauwacke GmbH, Ehrenmitglied Herr Walter Stumme,  von der FFW Rieder Herr Klaus Münch, Herr Rainer Krummhaar von der Fa. Krummhaar & Prietsch, Herr Dieter Manthey von der Agrargenossenschaft Rieder und ein Vertreter des Kreisschützenbundes Quedlinburg. Der Vorsitzende Herr Sievert verlas den Rechenschaftsbericht. Gedankt wurde den Sponsoren, der Gemeinde und der Schule. So konnte im Winter im alten Speisesaal der Schule trainiert werden. 1000 Schuss Munition stand zusätzlich zur Verfügung. 

Hans Sievert erhielt vom Vorstand den Orden „Für besondere Leistungen für den Verein“. Die Kreisschützenmedaille erhielten in Silber Hans Sievert und in Bronze  Günter Rienäcker, Bernd Nordhausen und Roswitha Nordhausen. 

Dr. Benecke wurde als passives Mitglied aufgenommen. 

Nach mehrjähriger Unterbrechung fand am Kahlenberg auf der Dreieckswiese das Osterfeuer unter der Regie der FFW und der Schützen statt. 

Am 12. April erfolgte das traditionelle Anschießen auf dem Schießstand in Rieder. Die Reihenfolge der Schützen wurde durch Lose ermittelt. 

Das Keilerschießen fand am 10. Mai statt.

Das jährliche Schießen der Verwaltungsgemeinschaft wurde dieses Jahr in Gernrode ausgetragen. 6 Schützenvereine beteiligten sich. In der Gesamtwertung der Männer erreichte Rieder den 3. Platz, die Kinder aus Rieder wurden Pokalsieger. In der Einzelwertung belegte Monika Münch aus Rieder den 2. Platz, bei der Jugend Marco Hosang den 1. Platz.

Das Schießen um den Wanderpokal „Vereinsmeister Pistole“ wurde am 5. Juli ausgetragen. Geschossen wurde mit der KK-Pistole, Kal. 22 CfB, die Entfernung betrug 25 m. 10 Schuss waren für eine Wertung erforderlich.

Die Schützen Rieders nahmen an Schützen- und Stadtfesten in Gernrode, Friedrichsbrunn und Stecklenberg teil. In Stecklenberg wurde anlässlich der 100-Jahr-Feier ein neues Schützenhaus eingeweiht. 

Am 3. August feierte das Ehrenmitglied der Schützengesellschaft zu Rieder 1653 e.V. Walter Stumme seinen 90. Geburtstag. Zu diesem Ehrentag traf sich die Schützengesellschaft Rieders mit den Spielmannszügen der Freiwilligen Feuerwehren Gernrode und Thale am Schäferplatz. Die Agrargenossenschaft aus Rieder und Vertreter der Gemeindeverwaltung kamen ebenso, wie eine Abordnung des Kreisschützenbundes Quedlinburg mit den Schützenvögten Elmar Wahl und Detlef Paul. Auf 70jährige Mitgliedschaft im Schützenverein Rieder kann das Ehrenmitglied Walter Stumme zurückblicken. Er wurde zu diesem Jubiläum mit der Ehrenscheibe der Schützengesellschaft zu Rieder, der Nadel des Deutschen Schützenbundes für 70jährige Mitgliedschaft und der Traditionsmedaille des Landesschützenbundes ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde mit 3 Schuss Ehrensalut beendet. Herr Stumme überreichte dem Schützenverein anlässlich seines Geburtstages einen Pokal. 

Das Ausschießen der Könige fand am 6. September, das Bürgerschießen am 13. September statt. Während des Dorffestes (12. – 14. September) erfolgte die Proklamation der neuen Schützenkönige und des Bürgerschützenkönigs. Sechs befreundete Schützenvereine nahmen an dem Dorf- und Schützenfest in Rieder teil.

Das Vogelschießen wurde am 13. Oktober durchgeführt.

Am Schießstand wurde der Aufenthaltsraum neugestaltet, eine Küche angeschafft, 4 Scheibenzuganlagen für das LG-Schießen der Kinder gekauft. Die Kinder können in diesem Jahr in einer Scheune der Agrargenossenschaft Rieder Schießübungen absolvieren. Die Agrargenossenschaft kaufte für die Kinder auch ein neues Luftgewehr. 

Die Schützenbrüder und –schwestern leisteten in diesem Jahr 690 Arbeitsstunden am Schießplatz.

An einem Herbstwochenende bedankte sich der Verein beim Schotterwerk Rieder (Harzer Grauwacke GmbH) für die regelmäßige Unterstützung mit einem Freundschaftsschießen.

Der Verein erhielt während des Landesschützentages in Magdeburg eine Fahnenschleife.

Die Mitglieder des Schützenvereins und die FFW Rieders gedachten am Volkstrauertrag mit einer Kranzniederlegung der Opfer beider Weltkriege. 

 

1998    Auf der Jahreshauptversammlung am 7. März in der Begegnungsstätte in Rieder wurde angeregt, die Arbeiten für den Keilerstand abzuschließen. 

Zu Schützenunteroffizieren befördert wurden Andreas Göbel, Wilfrid Kirchner, Herbert Koch und Roswitha Nordhausen. Die Kreisschützenmedaille erhielt Karsten Hoffmann. Eine neuerarbeitete Ehrungsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. 

Am 18. April fand auf dem Schießstand am Schierberg das diesjährige Anschießen statt. 

Am 17. Mai siegten die Kindermannschaften der Gemeinde Rieder beim Pokalschießen der Verwaltungsgemeinschaft in Stecklenberg. 

Zur Einweihung des Schießstandes in Badeborn fuhr eine Delegation der Schützengesellschaft. Einige Mitglieder nahmen auch an den Schützenfesten in Friedrichsbrunn und Badeborn teil. 

Für das Keilerschießen, der Keiler aus Pappe und auf Schienen rollend, gaben die Erwachsenen mit dem KK-Gewehr auf 50 m 10 Schuss ab. Die Kinder schossen mit dem Luftgewehr auf 10 m. 

Vom 11.-13. September fand in Rieder das Dorf- und Schützenfest statt.

Erika Plättner fertigte eine neue Schützenfahne nach dem Vorbild der Fahne von 1862, die im Laufe der Jahre verschlissen war. Anlässlich der Proklamation der Schützenkönige erfolgte die Fahnenweihe. Es kamen befreundete Schützen aus Badeborn, Gernrode, Stecklenberg, Friedrichsbrunn, Quedlinburg und dem Kreisschützenbund. 

Das Vogelschießen am 17. Oktober und das Abschießen am 7. November beendete das Schützenjahr. Zur Jahresabschlussfeier am 19. Dezember wurden als „Beste“ Schützen Bernd Nordhausen, Roswitha Nordhausen und Jan Nordhausen geehrt. 

In diesem Jahr wurden insgesamt 438 Arbeitsstunden geleistet.

Der Schützenverein erhielt von der Gemeinde eine Unterstützung von 800 DM. 

 

1999    Das Schützenjahr begann mit dem Neujahrsschießen am 2. Januar. 

Die Jahreshauptversammlung am 6. März fand in der Begegnungsstätte Am Teich statt. Es gab 2 Austritte und zwei Neuzugänge. Zurzeit gehören 10 jugendliche Schützen zum Verein. 

Mit dem Anschießen am 17. April wurde das Schützenjahr eröffnet.

Die Jungschützen Rieders belegten beim Verwaltungspokalschießen am 25. April in Friedrichsbrunn den 1. Platz und wurden Pokalsieger. 

Der Vereinsmeister Pistole wurde am 15. Mai ausgeschossen.

Zum Keilerschießen am 5. Juni kamen 16 Schützen. 

Am 4. September trafen sich alle Vereinsmitglieder zum Ausschießen der Schützenkönige, die zum Dorf- und Vereinsfest vom 10. – 12. September zusammen mit dem Bürgerschützenkönig proklamiert werden. Das Pokalschießen gewann Bernd Nordhausen. Der Bürgermeister überreichte den von der Gemeinde gestifteten Pokal. Als befreundete Schützenvereine kamen die Schützengilde Gernrode 1450 e.V., alte Schützengesellschaft Corporation Quedlinburg von 1281 e.V., Harzer Schützenverein Stecklenberg e.V., KK Klub Falken aus Bad Suderode, KKS-Freischütz von 1930 Ballenstedt e.V., Schützengesellschaft Friedrichsbrunn von 1816 e.V., Schützenverein Siptenfelde von 1849 e.V., Schützenverein Badeborn von 1895 e.V., Schützenverein Dankerode e.V. Die Ehrenmitglieder Walter Stumme, Dieter Manthey, Klaus Eberhard Maikath, Vertreter des Schotterwerkes und der Freiwilligen Feuerwehr waren ebenfalls zu den Feierlichkeiten erschienen.

Zum Familienwandertag am 16. Oktober fuhren die Schützen zur Wartburg nach Eisenach.

Der Vogelkönig wurde am 23. Oktober für Erwachsene und Kinder ausgeschossen.

Das Abschießen beendete am 6. November das Schützenjahr.

Am 14. November legten Mitglieder der Schützengesellschaft zusammen mit der FFW am Ehrenmal auf dem Kirchplatz einen Kranz nieder.   

In diesem Jahr wurde der Keilerstand saniert und der Aufenthaltsraum in der Feldscheune renoviert. 

Die Jahresabschlussfeier war am 18. Dezember. 

 

2000    Zur Jahreshauptversammlung am 4. März versammelten sich die Schützen um 19 Uhr in der Begegnungsstätte Am Teich. Der Vorsitzende Hans Sievert verlas den Rechenschaftsbericht. Als Gäste kamen der Bürgermeister Herr Rössling, Herr Paul vom Kreisschützenbund, eine Abordnung der Gernroder Schützen, ein Vertreter der FFW Rieder und die Schützenfreunde Krummhaar und Pietsch. Die Kreismedaille in Bronze erhielten Marko Zehnpfund, Christiane Zehnpfund und Heidrun Manthey. Die Traditionsmedaille des Landesschützenbundes wurde Harald Plättner und Monika Münch, die Sportmedaille des Landesschützenbundes Roswitha Nordhausen und Bernd Nordhausen und die Ehrenmedaille des Landesschützenbundes Andreas Göbel, Herbert Koch, Helmut Busse und Carsten Hoffmann verliehen.

Den Abend beendete ein gemeinsames Abendessen.

Am 15. April wurde beim Anschießen in der Disziplin „3- Stellungskampf 15 Schuss“ der beste Schütze ermittelt. Die Kinder schossen 3 Schuss stehend. 

Am 2. September um 10 Uhr trafen sich alle Mitglieder des Schützenvereins zum Königsschießen. Während des Dorf- und Vereinsfestes vom 8. – 10. September fand wie jedes Jahr das Bürgerschießen statt. An der Proklamation der Schützenkönige und dem anschließenden Festumzug nahmen Vertreter befreundeter Vereine teil. Das Pokalschießen gewann Hanna Körber. 

Das 7. Oktober trafen sich die Schützen am Schießstand zum Vogelschießen. 

Das Abschießen fand am 4. November statt.

Der Schützenverein hat in diesem Jahr 46 Mitglieder. Davon sind 31 Mitglieder Erwachsene und 15 Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren. Die Schießanlage hat drei Bahnen Pistole (25 Meter) und vier Langbahnen von 50 Meter. In unmittelbarer Nachbarschaft ist der Keilerschießstand. Alle Anlagen entsprechen den Sicherheitsvorschriften. 

 

2001    Die Jahreshauptversammlung am 10. Februar fand im Gebäude der FFW statt. Herr Sievert stellte sein Amt als 1. Vorsitzender, dass er 7 Jahre ausübte, aus Altersgründen zur Verfügung. So musste für 4 Jahre ein neuer Vorstand gewählt werden. Hans Sievert bleibt im Vorstand und wird auf Lebenszeit zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Bürgermeister Herr Rössling brachte einen Pachtvertrag für den Schießstand mit. Der Verein kann das Grundstück 15 Jahre kostenlos nutzen. 

Am 31. März feiert die Schützengesellschaft zu Rieder 1653 e.V. ihr 10jähriges Jubiläum nach der Neugründung. Aus diesem Anlass werden die Gründungsmitglieder mit einer Ehrenmedaille ausgezeichnet. 

Am 20. Mai treffen sich Abordnungen der Schützengemeinschaften der VGM zum traditionellen Verwaltungsgemeinschaftsschießen am Schießstand in Rieder. Es werden die Pokale für Luftgewehr und die KK-Pokale ausgeschossen. Beim Mannschafts- und Einzelausscheid der Kinder und Damen siegte Rieder. Die Herrenmannschaft aus Rieder konnte ebenfalls einen Sieg verbuchen.

Dem Keilerschießen am 23. Juni folgte am 25. August der Wettkampf um den besten Pistolenschützen. Das Königsschießen war am 1. September. 

Das Schützenfest wurde parallel zum ersten Chorfestival vom 7. – 9. September durchgeführt. Die Proklamation der Schützenkönige erfolgte am 9. September während des Dorffestes. Das Bürgerschießen wurde am 6. September von Bürgermeistermeister Jürgen Rössling eröffnet. Den Bürgermeisterpokal errang Heinz Miosga. Das Ehrenmitglied Walter Stumme, 94 Jahre alt, nahm als ältester aktiver Schütze am Wettkampf teil. Anlässlich seines 90. Geburtstages hatte er den Pokal „König der Könige“ gestiftet, den Harald Plättner erkämpfte.

Vogelschießen und das traditionelle Abschießen im Oktober beendeten in diesem Jahr die Schießsportveranstaltungen.

Das jährliche Freundschaftsschießen mit dem Schotterwerk erfolgte in den Disziplinen KK-Gewehr und KK-Pistole. 

Das Ehrenmal der Gefallenen auf dem Kirchplatz wurde am 18. November 2001 nach einer Restaurierung eingeweiht. Drei neu angebrachte Marmortafeln stiftete die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH (Schotterwerk). Das Ehrenmal erhielt eine Haube aus Zinkblech, um Witterungseinflüsse abzuhalten. Zur Gedenkveranstaltung hielt Hans Sievert die Festrede. Außer der Schützengesellschaft Rieder nahmen der Bürgermeister als Vertreter des Gemeinderates, die FFW Rieder, der Sportverein Grün-Weiß Rieder, der Seniorenclub, Vertreter der Kriegsgräberfürsorge und des Gemeindekirchenrates sowie interessierte Bürger an der Veranstaltung teil.

 

2002    Am 23. März fand die alljährliche Jahreshauptversammlung statt. Der 1. Vorsitzende begrüßte zunächst alle Gäste, zu denen Rieders Bürgermeister Herr Rössling, der 1. Kreisschützenvoigt  Elmar Wahl, die Agrargenossenschaft Rieder, vertreten durch Herrn Manthey, Vertreter der FFW Rieder und der Schützengilde Gernrode gehörten. Neue Beisitzer wurden für zwei Jahre gewählt. Für besondere Verdienste im Verein erhielten Rolf Zehnpfund und Peter Körber die Ehrenmedaille in Bronze, in Silber Marko Zehnpfund und Karsten Hoffmann. Ulrich Seise ist in diesem Jahr 10 Jahre Mitglied im Verein. Ehrenmitglied Walter Stumme ist mit seinen 95 Jahren der älteste Schütze im Kreisschützenbund Quedlinburg.

Das Osterfeuer am 30. März wird, wie in den vergangenen Jahren, auf der Wiese hinter den Grundstücken Kahlenbergstraße 31 und 33 entzündet.

Das diesjährige Verwaltungspokalschießen findet am 12. Mai im Vereinshaus in Friedrichsbrunn auf dem Schützenplatz mit 86 Aktiven statt. In der Kindermannschaft errang Rieder den Pokal, bei der Kindereinzelwertung siegte aus Rieder Stefan Zehnpfund. Beim Kleinkaliberschießen der Damen belegte Elke Zehnpfund den 1. Platz, in der Einzelwertung der Herren im Luftgewehrschießen musste sich Bernd Nordhausen mit dem 3. Platz begnügen. Im KK-Schießen der Herren gingen der 1. und 3. Platz mit Otto Helm und Bernd Nordhausen nach Rieder. 

Am 6. September begann das Schützenfest mit dem Abholen der alten Schützenkönige. Bürgerschießen war am 7. September ab 10 Uhr auf dem Schießplatz am Schierberg. Am Sonntag, dem 8. September folgte die Proklamation der Schützenkönige mit dem anschließenden Umzug. Den Bürgermeisterpokal, der zum 4. Mal überreicht werden konnte, erkämpfte sich Elke Zehnpfund, die im diesjährigen Vogelschießen ebenfalls siegte. 

Mit dem Abschießen am 2. November beendeten die Schützen ihre diesjährige Wettkampfsaison. 

Die Jahresabschlussversammlung im Schützenhaus Am Sportplatz beendete am 14. Dezember das Schützenjahr.

 

2003    Am 15. März fand in der Begegnungsstätte Am Teich die Jahreshauptversammlung statt. 

Im vergangenen Jahr wurde der Luftgewehrstand in der Feldscheune renoviert. Für 10jährige Mitgliedschaft wurden Marco Manthey, Heidrun Manthey, Andreas Göbel, Roswitha Nordhausen, Bernd Nordhausen, Günter Rienäcker, Marko Zehnpfund und Christiane Zehnpfund ausgezeichnet. 

Der Familienwandertag findet am 21. Juni statt.

Vom 29. – 31. August feiert die Schützengesellschaft ihr 350jähriges Bestehen. Für die Organisation ist Schützenbruder Heinz Miosga zuständig. 


 

Privilegium für die Schützencompagnie in Rieder von 1840

 

 

Von Gottes Gnaden Wir,

Alexander Carl,

regierender Herzog zu Anhalt,

 

 

Herzog zu Sachsen, Engern und Westfalen, Graf zu Askanien, Herr zu Bernburg und Zerbst pp urkunde und bekennen hiermit: dass Wir die Schützencompagnie zu Rieder mit folgenden Artikeln privilegiert und begnadigt haben:

 

Art. 1

Es soll jeder Ackermann, Insasse und Hausbesitzer in die Schützencompagnie aufgenommen werden können, er muss sich jedoch wegen seiner Aufnahme bei dem derzeitigen Schützenkapitain anmelden, welcher mit den übrigen Offizieren wegen der Zulassung zu entscheiden hat. Der Aufzunehmende muss auch einen wahrlich guten Lebenswandel geführt haben und bei seiner Aufnahme Einen Thaler an die Schützenkasse zahlen.

 

Art. 2

Der Schützencompagnie sind vorgesetzt: ein Schützencapitain, ein Lieutenant, ein Adjutant und ein Fähnrich.

Jedoch sollen bei bestehenden Vorkommenheiten und bei der Aufnahme eines sich angemeldeten neuen Mitgliedes noch selbst ältere Schützen der Beratung beiwohnen und über den Gegenstand zugleich mit entscheiden, welche durch Schützen jährlich bei Verlesung der Schützenrechnung zu wählen sind.

 

Art. 3

Die Wahl dieser Vorgesetzten geschieht bei erledigten Stellen von den sämtlichen Mitgliedern der Gesellschaft.

Art. 4

Außer diesen Vorgesetzten hat ein Schützenschreiber die Registur bei dem Schießen zu führen. Derselbe wird von dem Schützencapitain, nach Vernehmung der Meinung der übrigen Vorgesetzten, ernannt.

 

Art. 5

Die Schützenmitglieder müssen sich bei den Aufzügen zu jedem Hauptschießen in anständiger Kleidung mit rundem Hute, grüner Cocarde und gutem Gewehre auf den Ruf der Trommel vor dem Gemeindehause versammeln, wo sie in Compagnie aufgestellt und von da von dem Capitain nach dem Schießhause geführt werden.


 

 

Art. 6

Wer bei solchen solennen (festlichen) Aufzügen gar nicht oder nicht zur gesetzten Zeit erscheint, auch keine erhebliche Ursache zu seiner Entschuldigung anführen kann, soll in 4 Groschen Strafe verfallen sein; eine gleiche Strafe verwirkt derjenige, dessen Kleidung nicht sauber und ordentlich, wie es einem Schützenbruder geziemt, befunden wird. Ein solches Mitglied soll auch vor Erlegung der verwirkten Strafe zum Schießen nicht zugelassen werden.

 

Art. 7

Jedem Mitgliede wird zur strengsten Pflicht gemacht, sich anständig und ruhig zu verhalten und sich den getroffenen Anwendungen zu unterwerfen, und besonders sich bei Nüchternheit zu erhalten. Die Offiziere und Unteroffiziere müssen auf Erhaltung einer solchen Ordnung sehen; aber auch selbst bei Zurechtweisungen mit Ruhe und Verstand handeln, sich in keinen Zwist einlassen sondern im Weigerungsfalle das betreffende Individuum dem Capitain anzeigen, welcher das Recht hat, eine Strafe von 4 bis 16 Groschen zu bestimmen. Ein Mitglied der Gesellschaft, das eines entschiedenen Vergehens sich schuldig gemacht hat, wird sofort aus der Liste der Schützenbrüder gestrichen, und soll es in Bestehung (in den Reihen) der Zänker und Streiter, auf vorherige Anzeige und Untersuchung, eben so gehalten werden, indem jedem Mitgliede ernstlich daran gelegen sein muss, dass es in dieser Versammlung ordentlich, ruhig und verständig zugehe. 

 

Art. 8

Wer aus der Schützengesellschaft auszuscheiden wünscht, hat solches dem Capitain ordnungsmäßig anzuzeigen, damit die Streichung aus der Liste gehörig geschehen kann.

Ein auf ein austretendes Mitglied zum Schießen etwa eingetragene Lose werden aber nicht gestrichen, sondern müssen in der sonst vorgeschriebenen Ordnung berücksichtigt werden. Bei etwaiger Anmeldung zur Wiederaufnahme kommen die in Art. 1. erteilten Vorschriften zur Anwendung.

 

Art. 9

Das erste oder Anschießen wird jährlich einige Wochen nach Pfingsten, das Abschießen aber einige Wochen nach Michaelis gehalten und wird die Dauer dieser beiden Hauptschießen auf drei Tage bestimmt. An den Zwischensonntagen kann, und zwar von 14 zu 14 Tagen, nach beendigtem Nachmittagsgottesdienste, ebenfalls geschossen werden, wie in Art. 23. näher bestimmt ist.

 

Art. 10

Jedes Mitglied ist verbunden, zum An- und Abschießen jedes Mal ein Los zu nehmen und selbes beim Anschießen mit 8 Gr (Groschen) beim Abschießen aber mit 10 Gr zu bezahlen. Wer an den gewöhnlichen Sonntagsschießen den Sommer hindurch nicht mindestens zwei Lose eintragen lässt, verliert das Anrecht auf den ersten Gewinn beim Abschießen.

 

Art. 11

Die Lose müssen der Ordnung nach, wie solche eingetragen sind, abgeschossen werden.


 

 

 

Art. 12

Die Lose derjenigen Mitglieder, welche nicht selbst schießen, werden an die schießenden Mitglieder verlost, so dass die verlosten Lose an die Mitglieder, die wenigstens sechs Lose für sich schießen, zu verteilen sind.

 

Art. 13

Nur der Schütze kann fremde Lose schießen, welcher ein Jahr geschossen und den gewöhnlichen Sonntagsschießen beigewohnt hat.

 

Art. 14

Hat ein Schütze verloste Lose geschossen und schießt ohne zureichenden Grund seine eigenen Lose nicht, so wird er des Anrechts, solche fremde Lose zu schießen, für die Folge verlustig.

 

Art. 15

Die Mann- oder Königslose müssen am Tage des Einzugs bis 12 Uhr Mittags geschossen sein, später werden sie als solche nicht angesehen. Unterläßt solches ein Schütze, ein ihm zugefallenes fremdes Los vor Ablauf obgerechter Frist zu schießen, so kann er fernerhin auf das Schießen fremder Lose keinen Anspruch machen. Bleibt ein zu verlosendes Los zufällig zurück, so wird solches, nach Entdeckung des Versehens, sogleich verlost und geschossen.

 

Art. 16

Hat ein Schütze Abhaltung, dem Schießen beizuwohnen, oder wird er an Beiwohnung derselben bis zur Beendigung behindert, so muss er hiervon dem Capitain Anzeige machen; für den letzten Fall, und wenn er bereits das Schießen begonnen hat, und seine Entfernung gebilligt wurde, werden die ihm zugeschriebenen fremden Lose anderweit, und auch seine eigenen, verlost, auch ein bereits angeschossenes Los wird völlig ausgeschossen. Mehrere Lose werden nicht angeschossen werden. Entfernt sich hingegen ein Schütze ohne Grund und hinlängliche Entschuldigung, so werden dessen Lose gestrichen. Mitglieder, welche ein  öffentliches Amt bekleiden, oder in herrschaftlichen Diensten stehen, können wegen etwaige Entfernung vom Schießhause nicht zur Verantwortung gezogen werden. Wer sich mit triftigem Grunde von dem Schießen entfernt und Abhaltung hat, kann jemand zum Abschießen seiner Lose selbst bestimmen und wählen.

 

Art. 17

Es darf keiner mit brennender Tabakspfeife den Schuss verrichten, noch in den Stand kommen, sondern muss die Pfeife vorher abgeben, ebenso wenig darf ein Schütze in den Schießstand eintreten, bevor nicht sein Vorgänger herausgegangen ist, auch wird jede Störung des in den Schießstand eingetretenen Schützen streng untersagt. Dergleichen Vergehen gegen die Ordnung werden, nach Ermessen der Offiziere, mit einer Geldstrafe angesehen.

 

Art. 18

Sobald ein Schütze einen Schuss getan, hat  er solchen durch Ziehen der Glocke dem Schützenschreiber anzuzeigen, und wird jede derselbigen Unterlassung mit 1 Gr bestraft.

Die (Fehl?)schüsse müssen ebenfalls dem Schützenschreiber angemeldet werden, und darf kein Schütze einen solchen für einen andern tun.

 

Art. 19

Wenn ein Gewehr versagt hat, und zum Abfeuern vorbereitet wird, soll demselben stets eine solche Sichtung gegeben werden, dass weder Gefahr noch Unglück entstehen kann. Auch beim Laden der Gewehre muss die möglichste Vorsicht beobachtet werden; und wird das Tabakrauchen beim Laden bei 12 Gr Strafe untersagt.

 

Art. 20

Wenn ein Gewehr dreimal versagt oder durch Versehen unvorbereitet abgefeuert wird, so ist der Schuss verfallen.

 

Art. 21

Das Beschädigen der Schießgewehre oder Schießgeräte wird mit 1 Taler und nach Umständen auch härter bestraft. 

 

Art. 22

Die geladenen Gewehre werden auf  dem dazu vorhandenen Gerüst und in eine Reihe aufgestellt und zum Abschießen davon in der Ordnung, wie sie aufgestellt, entnommen; Ausnahmen hiervon finden nur in dringenden Fällen, nur mit Bewilligung des Capitains oder dessen Stellvertreters, statt.

 

Art. 23

Während des Schießens ist es Niemandem erlaubt, nach den Scheiben zu gehen. Wird solches aber für nötig befunden, so werden Mitglieder von dem Capitain hierzu beordert.

 

Art. 24

Den ersten Gewinn kann nur ein in Rieder wohnhaftes Mitglied der Schützengesellschaft erhalten.

 

Art. 25

Zu dem Sonntagsschießen hat sich jeder Schütze nach beendigtem Nachmittagsgottesdienste im Schießhause einzufinden. Es werden zu diesem Schießen jedes Mal 8 Gr  aus der Hauptcasse genommen, nur 2 Gr für jedes Los erlegt, und hieraus die Gewinne formiert. Wer nach 6 Uhr abends noch eintrifft, ohne sich vorher angemeldet zu haben, kann am Schießen keinen Anteil nehmen.

 

Art. 26

Die während des Schießens etwa entstehenden Differenzen werden, soweit es geschehen kann, von den Offizieren sofort erledigt, und haben die betreffenden Mitglieder sich dem Anspruche derselben zu unterwerfen; es bleibt jedoch den Beteiligten in dem Fall, wenn sie sich durch den Anspruch der vorgesetzten Offiziere für beschwert halten, vorbehalten, bei dem Justizamte den Anspruch zu beantragen.

 

Art. 27

Die von den Schützenmitgliedern zu zahlenden Beiträge, Straf- oder sonstige Gelder sollen pünktlich an die Kasse eingezahlt und dort einseitige Stundung nicht bewilligt werden. Über Einnahme und Ausgabe ist gehörige Rechnung zu führen und solche jährlich einer Woche nach dem Abschießen der versammelten Schützengesellschaft vorzulegen.

 

Art. 28

Wenn der Gesellschaft erhebliche Gegenstände zur Beratung und Entschließung vorliegen, so werden sämtliche Mitglieder zu einer Zusammenkunft eingeladen.

Wer ohne erhebliche Ursach und Entschuldigung ausbleibt, muss 4 Gr Strafe erlegen. 

 

Wir bestätigen dieses Privilegium hiermit ausdrücklich und befehlen, dass solches von der Schützencompagnie zu Rieder jederzeit befolgt und den darin getroffenen Anordnungen überall nachgelebt werde. 

Zu Urkund dessen haben Wir dieses Privilegium eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Herzoglichen Siegel bedrucken lassen. Ballenstedt am 14ten Juni 1840.

 

 

Gez. Alexander Karl

Nertin(?)         Branne(?)       ....Schultz (?)              Krosigk           Lasperg

 

 


 

 

Statut der Schützengesellschaft zu Rieder  von 1899

 

§ 1

Zweck der Schützengesellschaft

 

Die Schützengesellschaft hat den Zweck: die Treue gegen Kaiser und Reich, gegen Fürst und Vaterland zu pflegen und neben der Veranstaltung von Schießübungen, Vergnügungs- und Königsschießen, den Sinn für Gemeinwohl zu fördern und durch gesellige Vergnügungen sich Erheiterung und Erholung zu verschaffen.

 

§ 2

Aufnahme von Mitgliedern

 

Jeder hiesige gut beleumundete Einwohner, welcher das 18. Lebensjahr vollendet, oder seinen eigenen Hausstand gegründet hat, kann in die Schützengesellschaft aufgenommen werden. Die förmliche Aufnahme wird jedoch erst durch Ballotement von mindestens 9 Vorstandsmitgliedern entschieden. Wegen Nichtannahme eines sich zur Aufnahme Anmeldenden ist der Hauptmann und Schützenvorstand nicht gehalten, Auskunft zu geben.

 

§ 3

Beitrittsgeld und Beschaffung der Uniform

 

Jedes neu aufgenommene Mitglied hat ein Beitrittsgeld von 15 Mark zu zahlen und ist verpflichtet, sich bis zum nächsten Hauptschießen eine vorschriftsmäßige Uniform anzuschaffen (graue Joppe und Hut nebst dunkler Hose). Der Hauptmann hat das Recht, in außergewöhnlichen Fällen, nach Rücksprache mit dem Vorstande, auf einen fest zu bestimmen auf einen fest zu bestimmenden, nicht zu langen auszudehnenden Zeitraum.

Wer vorstehender Bestimmung nicht nachkommt, kann auf Antrag des Vorstandes wieder gestrichen werden, ohne Anspruch auf Zurückerstattung des Beitrittsgeldes.

 

§ 4

Offiziere und Unteroffiziere, Wahl derselben

 

Der Schützengesellschaft sind vorgesetzt:

1. der Hauptmann,

2. ein Oberleutnant und ein Unterleutnant,

3. zwei Fähnriche,

4. ein Feldwebel und

5. vier Unteroffiziere.

Der Hauptmann, die Leutnants, die Fähnriche und der Feldwebel werden von sämtlichen Mitgliedern der Gesellschaft bei erledigten Stellen durch Abgabe von Stimmzetteln nach absoluter Mehrheit gewählt.

Die Unteroffiziere und der Schreiber werden nach Rücksprache mit dem Vorstande durch den Hauptmann ernannt.


 

§ 5

Vorstand

 

Außer den Offizieren und dem Feldwebel bilden den Vorstand noch sechs ältere, erfahrene Schützenmitglieder, welche von der Generalversammlung in der Regel am Tage der Schützenrechnung durch Stimmzettel auf sechs Jahre zu wählen sind.

Der Vorstand vertritt die Schützengesellschaft nach innen und nach außen, gerichtlich und außergerichtlich. Er hat das Ballotement über neu aufzunehmende Mitglieder vorzunehmen und sein in Angelegenheiten der Gesellschaft gefassten Beschlüsse haben rechtsverbindliche Wirkung für alle Mitglieder.

 

§ 6

Rechte und Pflichten des Hauptmanns und der Offiziere

 

Der Hauptmann führt das Kommando bei allen Aufzügen; derselbe hat das Recht, von jedem Mitgliede in allen Sachen, welche Bezug auf Schützenangelegenheiten haben, unbedingten Gehorsam zu fordern, im Behinderungsfalle seinerseits zeitweilig einen Stellvertreter zu ernennen, welchem ebenfalls Folge geleistet werden muss.

Pflicht des Hauptmanns ist es, für strenge Befolgung der Statuten und Ausführung der Beschlüsse des Vorstandes Sorge zu tragen, sowie die Aufsicht der Schützenkasse zum Besten derselben nach Pflicht und Gewissen zu führen.

Pflicht der Offiziere ist es, den Hauptmann nach Kräften in seinem Amte mit allen ihnen zu Geboten stehenden Mitteln bereitwilligst zu unterstützen.

 

§ 7

Feldwebel, Schützenschreiber und Rendant

 

Der Feldwebel hat bei Aufzügen die Compagnie einzurichten, den Appell abzuhalten, die Fehlenden zu notieren und dem Hauptmann zur Bestrafung anzumelden.

Der Schreiber hat die Schützenlisten und Schützenbücher ordnungsmäßig zu führen, beim Schießen die Schüsse zu notieren und nach Beendigung jedes Schießens unter Beihilfe der Offiziere die Gewinnliste zu fertigen, sowie die Gewinne auszuzahlen. Der Feldwebel hat die Pflicht, auch den Schreiber in seinem Amte möglichst zu unterstützen.

Von den Offizieren bezüglich der Vorstandsmitglieder wird einer aus ihrer Mitte zum Rendanten gewählt; derselbe hat Rechnung über Einnahme und Ausgabe der Schützenkasse zu führen und alljährlich am Schützenrechnungstage die Rechnungen vor versammelter Schützengesellschaft vorzulesen, sowie die Belege vorzulegen und sich Entlastung erteilen zu lassen.

 

§ 8

Aufzüge

 

Bei allen Aufzügen ist jedes Mitglied bis zum 45. Jahre verpflichtet, in sauberer Uniform, mit geputzten Gewehren auf den Ruf der Trommel, oder zu durch Bekanntmachung bestimmter Zeit an den Versammlungsorten pünktlich zu erscheinen. Wer den Aufzug sowie den Einzug bei den Hauptschießen ohne begründete vorher beim Hauptmann angemeldete Entschuldigung verabsäumt, hat für jeden Fall eine Strafe von 50 Pf in die Schützenkasse zu zahlen. Dieselbe Strafe trifft auf denjenigen, welcher bei Aufzügen erst dann eintrifft, wenn die Compagnie bereits Aufstellung genommen hat. Die Mitglieder werden nach der Liste aufgerufen und so aufgestellt.

Schützen, welche verloste Lose schießen, haben das Recht, bei allen Aufzügen an der Spitze der Compagnie Aufstellung zu nehmen.

Bei Aufzügen ist Rauchen streng untersagt.

Zuwider Handelnden verfallen in eine Strafe von 50 Pf zur Kasse.

 

§ 9

Aufsicht bei Tanzvergnügen

 

Bei Tanzvergnügen im Schützenhaussaale hat je ein Leutnant, ein Fähnrich und 2 Unteroffiziere die Aufsicht.

Alle Teilnehmer am Tanzvergnügen haben sich den Aufsichthabenden in jeder Weise zu fügen.

 

§ 10

Einführung von Gästen

 

Anständige auswärtige Personen, welche am Tanzvergnügen teilnehmen wollen, müssen nach vorheriger Meldung und Erlaubnis durch ein befreundetes Schützenmitglied eingeführt werden.

 

§ 11

Pflichten der Mitglieder bei Tanzvergnügen

 

Bei Tanzvergnügen im Schützenhause sind alle Mitglieder verpflichtet, den aufsichtführenden Vorgesetzten bei erforderlich werdenden Maßnahmen, bei Streitigkeiten, besonders Nichtmitgliedern gegenüber, unweigerlich Folge zu leisten und nach Kräften beizustehen. Jedem Mitgliede muss überhaupt daran gelegen sein, dass es in der Gesellschaft ordentlich, ruhig und anständig zugehe, damit die Ehre der Schützengesellschaft gewahrt bleibe, weshalb auch Ruhestörer und unberechtigte Eindringlinge vom Tanzsaale fernzuhalten sind.

 

§ 12

Ausscheiden und Ausschließen der Mitglieder

 

Jedes Mitglied, welches aus der Schützengesellschaft auszuscheiden wünscht, hat solches dem Hauptmann und Feldwebel zu melden, damit sein Name in der Liste ordnungsmäßig gestrichen werden kann.

Ein Mitglied, welches ein Jahr hindurch die Beiträge zu zahlen verweigert, wird sofort gestrichen.

Ein Mitglied, welches aufhetzende Reden, besonders bei Versammlungen, führt, sich grober Beleidigungen gegen Kameraden oder Widersetzlichlichkeit gegen die Anordnungen des Vorstandes schuldig macht, wird vom Hauptmann zur Ordnung gewiesen, kann auch von demselben in Strafe von 1 bis 2 Mark genommen werden. Im Wiederholungsfalle sind solche Mitglieder zu streichen; desgleichen sind auch diejenigen aus der Gesellschaft auszuschließen, welche nachweislich irgend welche Zwecke verfolgen, die dem Vereine schädlich sein können. In erster Linie sind hierunter sozialdemokratische Bestrebungen zu verstehen. 

Ein Mitglied, welches sich eines entehrenden Vergehens schuldig macht, wird nach dessen Bestrafung ohne weiteres gestrichen.

Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt durch Beschluß des Vorstandes. Durch eigene Schuld ausgewiesene Mitglieder dürfen nie wieder aufgenommen werden.

Hinsichtlich der Wiederaufnahme freiwillig Ausgeschiedener greifen die Bestimmungen über neu aufzunehmende Mitglieder.

 

§ 13

Schießlose und Verpflichtung solche zu nehmen

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, zum An- und Abschießen je ein Los zu nehmen (zum Anschießen für 1 Mark, zum Abschießen für 1,25 Mark). Ferner hat jedes Mitglied mindestens 2 Lose á 25 Pf zu den Sonntagsschießen zu nehmen.

Wer seine Lose an der Kasse nicht bezahlt hat, so dass der Betrag vom Scheibenweiser eingeholt werden muss, hat Letzterem noch 10 Pf Botenlohn zu zahlen.

 

§ 14

Beiträge

 

Von den Mitgliedern sind zur Bestreitung nötiger Ausgaben Beiträge an die Kasse zu zahlen; die Höhe derselben wird von der Generalversammlung bestimmt.

 

§ 15

Schießen der Schützen für andere Mitglieder

 

In Anbetracht, dass es nicht gut tunlich ist, dass bei der großen Mitgliederzahl der Schützengesellschaft jeder seine Lose selbst schießt, werden die Lose der nicht selbst schießenden Mitglieder unter die Schützen verlost, welche dieselben der Reihe nach zu schießen haben.

Jeder Schütze muss, bevor derselbe das Recht verlangt verloste Lose zu schießen, an zwei hintereinander folgenden Hauptschießen wenigstens sechs für ihn der Reihe nach angeschriebene Lose selbst schießen, sowie am Sonntagsschießen einen Sommer hindurch mindestens von 14 zu 14 Tagen für sich selbst schießend teilnehmen.

Ein Schütze, der sich nicht am Sonntagsschießen beteiligt, verliert das Anrecht, beim Hauptschießen verloste Lose zu schießen. Von den Gewinnen, welcher auf ein verlostes Los fällt, erhält der betreffende Schütze die Hälfte.

Der erste Gewinn an den beiden Hauptschießen darf 20 Mark nicht übersteigen. Dem Schützenkönig werden außer dem auf das Königslos fallenden Gewinn noch 24 Mark aus der Kasse gezahlt. Den ersten Gewinn erhält nur ein ortseingesessenes Mitglied; die beiden folgenden erhalten nur Mitglieder, selbst wenn sie außerhalb wohnen.

 

§ 16

Schießen nach der Scheibe

 

Jeder Schütze, welcher am Schießen teilnimmt, hat seine Büchse an das dazu vorhandene Gerüst der Reihe nach aufzustellen, das Schießen selbst erfolgt in derselben Reihenfolge. Ist derjenige, dessen Büchse die vorderste ist, nicht in den Stand getreten, so kommt der folgende an die Reihe, doch bleibt der Inhaber des vordersten Gewehres Erster, sobald er wieder in den Stand kommt. Ausnahmen hiervon kann der Hauptmann nur in dringenden Fällen gestatten.

Rauchloses Pulver darf nur aus Patronenhülsen geschossen werden, die dafür eingerichtet sind.

Mantelgeschosse sind überhaupt streng verboten.

Als Hilfsmittel beim Auflegen des Gewehres ist nur ein Winkel von 15 mm Breite gestattet und dürfen nur einfache Diopter ohne Glas verwendet werden.

Auswärtige Schützen haben sich den Anordnungen ebenfalls zu fügen, jedoch kann denselben gestattet werden, ihre angefangenen Lose, bei vorgerückter Abendzeit, allein fertig zu schießen.

 

§ 17

Verhalten der Schützen im Schießstande

 

Kein Schütze darf den Schießstand früher betreten, bis der Vordermann denselben verlassen hat. Ausnahmen sind nur dann gestattet, wenn einem jungen Anfänger im Schießen belehrende Ratschläge erteilt werden sollen. Störungen eines im Anschlage liegenden Schützen sind streng untersagt.

Dem Gewehre ist stets eine solche Richtung zu geben, dass bei unwillkürlicher Entladung desselben kein Unglück entstehen kann. Die Büchse darf nicht früher mit einer Patrone versehen werden, ehe dieselbe in Anschlag gebracht ist.

 

§ 18

Versagen des Gewehres

 

Wenn ein Gewehr dreimal versagt, so ist der Schuss verfallen und wird dafür ein Fehlschuß notiert; dasselbe gilt von einem im Schießstande unwillkürlich losgehenden Schusse. Das Entfernen des Zündhütchens einer versagten Patrone ist nur nach Entfernung des Pulvers im Schießhause gestattet.

 

§ 19

Beschädigen der Gewehre

 

Das Beschädigen der Gewehre und Schießgeräte wird mit 2 bis 10 Mark bestraft.

 

§ 20

Schießzettel

 

Die Schießzettel sind vom Schützen, zur Überzeugung der Richtigkeit seines abgegebenen Schusses, jederzeit nachzusehen, um etwaigen Irrtum sofort berichtigen zu können. Hat ein Schütze dasselbe unterlassen und findet sich seiner Ansicht nach ein Irrtum erst nach dem nächstfolgenden Schusse, so hat der Schuss unbedingt Gültigkeit, wenn Buch, Auszug und Schusszettel übereinstimmen.


 

 

§ 21

Unklarheit eines Schusses auf der Scheibe

 

Bei etwaiger Unklarheit eines Schusses auf der Scheibe darf niemand allein und eigenmächtig nach der Scheibe gehen, sondern es müssen dazu mindestens zwei vom Hauptmann zu ernennende Schützen beauftragt werden; in diesem Falle muss das Schießen bis nach gewonnener Klarheit eingestellt werden.

 

§ 22

Schießen der Lose nach der Reihe

 

Die Lose werden der Reihe nach, wie solche auf den Schießzetteln notiert sind, geschossen. Etwaige Differenzen, welche beim Schießen entstehen könnten, hat der Hauptmann sofort nach Möglichkeit zu schlichten.

 

§ 23

Angefangene Lose

 

Ist ein Schütze verhindert, verloste Lose zu der bestimmten Zeit fertig zu schießen, so müssen dieselben anderweit verlost werden, auch darf kein Schütze ein von einem Andern angeschossenes Los fertig schießen.

 

§ 24

Königslose

 

Die Königslose müssen am Tage des Einzugs mittags 12 Uhr fertig geschossen sein. Königslose, welche bis dahin nicht geschossen sind, haben als solche keine Gültigkeit.

 

§ 25

Abhaltung der Hauptschießen

 

Die alljährlich abzuhaltenden beiden Hauptschießen werden an den vom Vorstande näher zu bestimmenden Tagen, und zwar das Anschießen um Johanni und das Ab- und Königsschießen um Michaeli abgehalten, auch wird vom Vorstande die Musikkapelle zu den Festen bestimmt.

 

§ 26

Hauptversammlungen

 

Außer sonst notwendig werdenden Hauptversammlungen ist alljährlich im Monat Dezember eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Der Beschlußfassung dieser Versammlung unterliegt besonders die Genehmigung der Jahresrechnung und die Wahl des Vorstandes.

Bei den Hauptversammlungen führt der Hauptmann oder in Behinderungsfällen der nächste Offizier den Vorsitz. Es hat keiner der Mitglieder das Recht den Vortrag desselben zu unterbrechen und dürfen Einwendungen erst nach Beendigung des Vertrages nach geschehener Aufforderung gemacht werden.

Nichtmitglieder haben durchaus keinen Zutritt bei Hauptversammlungen.

 

§ 27

Verpachtung des Schützenhauses

 

Das Schützenhaus darf nur an hiesige Gastwirte verpachtet werden, auch dürfen nur solche an den Schützenfesten Schankzelte auf dem Schützenplatze aufbauen; für jedes Zelt sind an die Kasse 9 Mark zu zahlen.

 

§ 28

Benutzung des Tanzsaales

 

Will eine Gesellschaft den Tanzsaal zu ihrer eigenen Benutzung mieten, so sind dafür 12 Mark an die Kasse zu zahlen; dasselbe gilt auch, wenn Hochzeits- oder sonstige Familienfeste darin abgehalten werden sollen. Jedoch müssen solche Gesellschaften zum größten Teil aus Schützenmitgliedern bestehen.

 

§ 29

 

Diese Statuten werden den Mitgliedern der Schützengesellschaft in je einem Exemplare übergeben. Jedes Mitglied ist zur pünktlichen Befolgung und Innehaltung derselben verpflichtet.

Verliert ein Mitglied sein Statutenbuch, so hat es sich gegen Erlegung von 25 Pf ein anderes zu beschaffen.

 

Vorstehendes Statut tritt mit dem Tage der behördlichen Genehmigung für die Schützengesellschaft zu Rieder in Kraft und werden damit die Bestimmungen der früheren Statuten außer Kraft gesetzt.

 

 

Rieder, den 10. Juni 1899

 

Der Schützenvorstand.

O. Reuthe                   A. Schneider                          F. Gasse                      David Broß 

Fr. Milling                 Louis Schweinefuß                Th. Sips                      David Pape

D. Scherler                 Ludwig Timpe                       H. Funke                     Julius Schiele

 


 

 

Satzung nach der Neugründung 1991

Schützengesellschaft zu Rieder von 1862 e.V.

4301 Rieder, Neustadt 16

 

 

Statut der Schützengesellschaft zu Rieder

 

 

§1

Name und Sitz des Vereins

 

Der Verein führt den Namen:

„Schützengesellschaft“

Er hat seinen Sitz in Rieder/Harz.

Die Schützengesellschaft ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

§2

Zweck der Schützengesellschaft

 

Die Schützengesellschaft hat den Zweck und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er dient der Pflege und Ausübung des Schießens auf sportlicher Grundlage und der Abhaltung von Veranstaltungen schießsportlicher Art, sowie der Förderung der körperlichen und der seelischen Gesundheit seiner Vereinsmitglieder.

Die Schützengesellschaft erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Überschüsse sind zweckgebunden zur Erfüllung der Schützengesellschaftsaufgaben zu verwenden.

Die Schützengesellschaft ist Mitglied des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt e.V.

Der Zweck der Vereinigung ist die Förderung des Schießsportes in unserem Ort und der Kameradschaft unter Ausschluss jeglicher politischen Einstellung. Die Vereinigung macht es sich zur Aufgabe, die seit Jahrhunderten bestehenden Sitten und Gebräuche der engeren Heimat zu fördern und zu pflegen, sowie die jährlich stattfindenden Heimatschützenfeste mit den vielfältigen Möglichkeiten des Schießsportes zu bereichern.

 

§ 3

Mitgliedschaft

 

1. Die Schützengesellschaft hat:

a. Aktive Mitglieder über 18 Jahre

b. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre

c. Passive Mitglieder

d. Ehrenmitglieder

2. Zur Aufnahme ist schriftliche Anmeldung erforderlich.

Mitglied können alle Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3. Jedes neu aufgenommene Mitglied erhält eine Mitgliedskarte und eine Satzung. Das neu aufgenommene Mitglied verpflichtet sich durch seine Beitrittserklärung, die Satzung des Vereins anzuerkennen und zu achten.

4. Mitglieder, die sich um den Verein ganz besondere Verdienste erworben haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

§ 4

Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Die Mitglieder haben freien und/oder ermäßigten Zutritt zu allen Schützenveranstaltungen. Ausnahmen werden durch Vorstandsbeschluß von Fall zu Fall bestimmt.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Schützengesellschaft nach besten Kräften zu fördern, die festgesetzten Beiträge zu leisten und die von der Schützengesellschaftsleitung zur Aufrechterhaltung des Schießbetriebes erlassenen Anordnung zu respektieren.

 Mitglieder, die die Vereinsinteressen schädigen und trotzt wiederholter Mahnung nicht davon ablassen, können aus der Schützengesellschaft ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt, wenn die Vereinsbeiträge nach Fälligkeit trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat bezahlt werden.

Ehrenmitglieder genießen alle Rechte der ordentlichen Mitglieder.

Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm- und Wahlrecht. Wählbar sind nur Mitglieder über 21 Jahre.

 

§ 5

Erlöschen der Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft erlöscht durch den Tod oder durch schriftliche Austrittserklärung auf den Schluß des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Monat. Der Beitrag ist bis zum Erlöschen der Mitgliedschaft zu bezahlen.

Ein Vereinsmitglied kann durch den Beschluß der Versammlung ausgeschlossen werden. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Das ausgeschlossene Mitglied ist berechtigt, in der nächsten Hauptversammlung Berufung einzulegen, die durch Beschluß endgültig entscheidet.

Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jedes Anrecht an der Schützengesellschaft und seine Einrichtungen. Sie haben die Mitgliedskarte abzugeben.

 

§ 6

Mitgliedsbeitrag

 

Da sich die Schützengesellschaft selbst finanziert, ist eine monatliche Beitragszahlung der Mitglieder Pflicht.

            Kinder                        monatlich       1,00 DM

            Jugendliche                monatlich       5,00 DM

            Erwachsene                monatlich       5,00 DM

            Erwerbslose               monatlich       3,00 DM

            Ehrenmitglieder         monatlich       beitragsfrei

Notwendige Veränderungen werden auf Antrag des erweiterten Vorstandes von der Mitgliederversammlung vorgenommen.

 

§ 7

Vorstand

 

1. Vorstand ist im Sinne des § 26 BGB der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schriftführer.

Jeder ist allein vertragsberechtigt.

Im Innverhältnis wird vereinbart, dass der Stellvertreter und der Schriftführer nur als Vorstand handeln, wenn der Vorsitzende verhindert ist.

2. Der Gesamtvorstand besteht aus

a. dem 1. Vorsitzenden

b. dem 2. Vorsitzenden

c. dem Schießsportlehrer

d. dem Schatzmeister

e. dem Schriftführer

f. und bis 4 Beisitzer.

3. Der Gesamtvorstand wird von der Versammlung auf jeweils 2 Jahre gewählt.

4. Dem Gesamtvorstand obliegt es, die Veranstaltungen des Vereins festzulegen, sowie Sonderkommissionen zur Erledigung bestimmter Angelegenheiten zu bestellen. Er entscheidet in allen in der Satzung vorkommenden Fällen. Die Sitzungen werden geleitet vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden. Über die Sitzungen und Beschlüsse wird vom Schriftführer Protokoll geführt, das vom Sitzungsleiter gegenzuzeichnen ist.

5. Fällt ein Mitglied des Gesamtvorstandes vor einer Hauptversammlung weg, sei es durch Tod, Rücktritt oder dergl., so ist der Gesamtvorstand berechtigt, einen Ersatzmann zu wählen, der bis zur nächsten Hauptversammlung an die Stelle des Ausgeschiedenen tritt.

Fällt der 1. Vorsitzende weg, dann tritt an seine Stelle der 2. Vorsitzende, scheidet der 2. Vorsitzende aus, so wird er bis zur nächsten Hauptversammlung durch den Schatzmeister vertreten.

 

§ 8

Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen, Tanz

 

1. Es werden die Ausschüsse Veranstaltungen (Tanz, Wandern) bestehen.

2. Ausschüsse können zeitweilig oder ständig tätig sein. Sie werden durch die Mitgliederversammlung berufen.

3. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten, sowie die Finanzierung der Ausschüsse werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

 

§ 9

Schießordnung der Schützengesellschaft

 

1. Obhut, Einsatz und Weisungsrechte der Verantwortlichen für den Schießbetrieb auf dem Schießstand: Verantwortliche müssen im Besitz der Waffenbesitzkarte sein. Sie garantieren die Sicherheit für Jedermann. Jedes Mitglied hat beim Schießbetrieb ihren Weisungen widerspruchslos Folge zu leisten.

2. Mitglieder und Bürger, die unter Alkohol und Drogen stehen, ist das Betreten des Schützenstandes untersagt. Die Benutzung einer Sportwaffe ist für sie verboten.

3. Im Bedarfsfalle haben alle Mitglieder die Pflicht, die Verantwortlichen sofort zu unterstützen.

4. Kinder und Jugendliche (bis 16 Jahre) benutzen Luftdruckwaffen.

Jugendliche ab 16 Jahre und Erwachsene benutzen Kleinkaliberwaffen. Der Waffenbetrieb steht unter ständiger Kontrolle.

5. Waffen und Munition sind in einem Waffenschrank bei Pausen zu deponieren.

6. Auf dem Schießstand am Schierberg Rieder wird stehend aufgelegt geschossen.

 

§ 10

Die Hauptversammlung

 

Die Hauptversammlung wählt auf die Dauer von 1 Jahr zwei Kassenprüfer. Sie haben vor dem Rechnungsabschluß eine ordentliche Kassenprüfung vorzunehmen und darüber in der Hauptversammlung Bericht zu erstatten.

Die Hauptversammlung muss in den ersten 3 Monaten des Kalenderjahres durchgeführt werden. Sie wird vom 1. Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen und geleitet. Die Einladung muss spätestens 2 Wochen vorher schriftlich unter Mitteilung der einzelnen Punkte der Tagesordnung erfolgen.

1. Die Tagesordnung soll folgende Punkte enthalten:

a. Bericht des Vorsitzenden und seiner Mitarbeiter über das abgelaufene Geschäftsjahr

b. Entlastung des Vorstandes und seiner Mitarbeiter

c. Etwa anfallende Wahlen des Vorstandes und der Kassenprüfer

d. Genehmigung des Haushaltsvorschlages

e. Entscheidung über Beschwerden gegen den Ausschluss eines Mitgliedes

f. Beschlussfassung über den An- und Verkauf von Grundstücken

g. Satzungsänderung

h. Verschiedenes

2. Anträge zur Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, wenn sie mindestens 1 Woche vor der Versammlung schriftlich eingereicht werden.

3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

4. Über jede Hauptversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

§11

Beschlussfassung – Änderung der Satzung

 

Zur Beschlussfassung über folgende Punkte ist die Mehrheit von drei Vierteln der in der Hauptversammlung erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.

1. Änderung der Satzung

Wird eine Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung der Gemeinnützigkeit berührt, neu eingefügt, geändert oder aufgehoben, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.

2. Ausschluss eines Mitgliedes

3. Auflösung bzw. Verschmelzung des Vereins,

wenn nicht mindestens 7 Mitglieder sich entschließen, ihn weiterzuführen. In diesem Fall kann der Verein nicht aufgelöst werden. Die Auflösung bzw. Verschmelzung des Vereins kann nur auf einer Hauptversammlung beschlossen werden, auf deren Tagesordnung eine Beschlussfassung hierüber angekündigt ist.

4. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

 

§ 12

Auflösung der Schützengesellschaft

 

Im Falle der Auflösung des Vereins ist dessen Vermögen mit Zustimmung des Finanzamtes treuhänderisch auf die örtliche Gemeindeverwaltung zu übertragen, mit der Auflage, es so lange zu verwalten, bis es für die in dieser Satzung bestimmten Zwecke wieder verwendet werden kann. Dasselbe gilt bei Aufhebung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Vereinszweckes.

 

 

Rieder, den 30. April 1991

 

Peter Körber

1. Vorsitzender

 

 

Rede zur Weihe der neuen Schützenfahne 1998

 

Werte Schützenbrüder und Schützenschwestern

Werte Gäste und befreundete Vereine

Aus Anlass unseres heutigen Schützenfestes weihen wir die neuangefertigte Fahne von 1862.

Diese wurde damals von Herzog Alexius dem Verein überreicht. Sie ist aber in einem so schlechten Zustand, dass sie neu angefertigt werden musste.

 

Kommen wir nun zur Weihe der neuen Schützenfahne.

 

„Dieses heere Symbol unserer Zusammengehörigkeit hochzuhalten, hoch für alle Zeiten.

Rein, wie wir dieselbe empfangen haben, so rein und makellos soll uns dieselbe stets voran flattern und uns von Sieg zu Sieg führen, dass heißt nicht zum Sieg kriegerischer Lorbeeren, sondern zu jenen Siegen friedlichen Wettstreits sportlicher Seelen! 

Das sei unser Wunsch.

Nun soll ein neues Banner wehen 

der Schützengilde stolz voran!

Oh wollt ihr zu ihm in Treue stehen, 

nach deutscher Art, fest, Mann an Mann!

Ernst mahnend rauscht aus seinen Falten:

„Üb Aug und Hand fürs Vaterland“

das Wort woll´n wir in Ehren halten, 

in Still und Sturm, mit Herz und Hand!

So lasst uns die Fahne entfalten 

und schaut sie mit erhobenen Herzen an:

Ein Hauch froher Eintracht mög Euch walten, 

wenn stolz sie flattert dem Zug voran. 

Mög Frohsinn, Einigkeit und Freude blühen, 

wenn Ihr euch um die Fahne schaart. 

Solange Euch voranschwebt die Fahne, die neue, 

blüh über unserem Verein ein günstiges Geschick!

So nehmt dann hin dieses Zeichen, 

ich wünsche uns viel Glück“.

Wir beenden die Weihe der neuen Fahne mit einem dreifachen

                        „Gut Schuss“

 


 

 

Schützenkönige seit 1880

 

 

JahrNameVorname 
1880ZweidorffGottliebSchützenkönig 
1929Schmiedemeister Röder Schützenkönig
1930Gastwirt Röder Schützenkönig
1936SchneiderWilhelmSchützenkönig
1941TrolldenierOttoSchützenkönig 
1992KörberPeterSchützenkönig
1993KörberPeterSchützenkönig
 KörberHannaSchützenkönigin 
 MantheyDieterBürgerschützenkönig
1994KörberPeterSchützenkönig
 MünchMonikaSchützenkönigin
 RichterWolfgangBürgerschützenkönig
 PlättnerHaraldVogelkönig/Juli
 MiosgaHeinzVogelkönig/Nov. 
1995SchmidtLutzSchützenkönig
 ZehnpfundChristianeSchützenkönigin
 HoffmannAnjaBürgerschützenkönigin
 DiedrichJochenVogelkönig
 PlättnerVeronikaKeilerkönigin
 KörberPeterKeilerkönig 
1996KochHerbertSchützenkönig
 NordhausenRoswithaSchützenkönigin
 NordhausenJan Kinderkönig
 KörberUlrichBürgerschützenkönig
 MantheyMarcoVogelkönig
 ZehnpfundChristianeKeilerkönigin
 SeiseUlrichKeilerkönig 
1997PlättnerHaraldSchützenkönig
 ZehnpfundChristianeSchützenkönigin
 NordhausenJanKinderkönig
 SimonVolkerBürgerschützenkönig
 PlättnerVeronikaVogelkönigin 
 PlättnerVeronikaKeilerkönigin
 KörberPeterKeilerkönig
1998SievertHansSchützenkönig
 NordhausenRoswithaSchützenkönigin
 NordhausenJanKinderkönig
 AltermannJuttaBürgerschützenkönigin
 ZehnpfundMarcoVogelkönig 
1999PlättnerHaraldSchützenkönig
 ZehnpfundChristianeSchützenkönigin
 SchurJenniferKinderkönigin
 BörnerMatthiasBürgerschützenkönig
 SeiseUlrichVogelkönig
 MünchMonikaKeilerkönigin
 SchmidtLutzKeilerkönig 
2000NordhausenBerndSchützenkönig
 NordhausenRoswithaSchützenkönigin
 KlengelManuelaKinderkönigin
 ReimannKonradBürgerschützenkönig
 NordhausenRoswithaVogelkönigin 
2001NordhausenBerndSchützenkönig
 ZehnpfundElkeSchützenkönigin
 HennebergKarstenKinderschützenkönig
 ReimannKonradBürgerschützenkönig
 SeiseUlrich Keilerkönig
 ZehnpfundChristianeKeilerkönigin
2002HoffmannKarstenSchützenkönig
 ZehnpfundElkeSchützenkönigin
 KlengelManuelaKinderschützenkönigin
 AltermannJuttaBürgerschützenkönigin 
 ZehnpfundElkeBürgermeisterpokal
 NordhausenBerndKönig der Könige
 ZehnpfundElkeVogelkönigin
 AlbrechtPatriciaKindervogelkönigin 
2018Amonat

Klaus

König der Könige

 HoffmannKarstenSchützenkönig
 Kühne PatriziaSchützenkönigin
 ProkopPeterJugendkönig
 RothNadineBürgerkönig
    
    

 


 

Schützenkapitäne

 

(Bis 1991 wird immer das Jahr angeführt, in dem der jeweilige Schützenkapitän bzw. Mitglied des Vorstandes erwähnt wird. Ab 1991 ist der jeweils für die nächsten Jahre gewählte Schützenkapitän festgehalten.)

1839                Schützenkapitän Funke

1840                Schützenkapitän August Tietz

1859                Schützenkapitän Friedrich Pape

1860                Schützenkapitän Friedrich Pape

1861                Schützenkapitän August Maikath

                        1. Fähnrich David Maikath

1863                Schützenkapitän August Maikath

1867                Schützenkapitän August Maikath

1869                Schützenkapitän Gottlieb Zweidorf 

1873                1. Fähnrich Maurermeister David Maikath

1874                1. Fähnrich Friedrich Milling

1875                Schützenkapitän Gottlieb Zweidorf, Stellmachermeister

1876                Schützenkapitän Gottlieb Zweidorf, Stellmachermeister

1878                Schützenkapitän Gottlieb Zweidorf, Stellmachermeister

                        Leutnant Christian Schneider, Schmiedemeister

                        Adjutant August Schweinefuß, Ökonom

                        Fähnrich Friedrich Milling, Kaufmann

1879                Schützenkapitän Gottlieb Zweidorf, Stellmachermeister

1879                Leutnant Christian Schneider, Schmiedemeister

                        Adjutant August Schweinefuß, Ökonom

                        Fähnrich Friedrich Milling

1880                Schützenkapitän Gottlieb Zweidorf, Stellmachermeister

                        1. Leutnant August Schweinefuß, Ökonom

                        Adjutant Friedrich Milling, Kaufmann

                        Fähnrich David Pape, Gutsbesitzer

1880                Schützenkapitän Gottlieb Zweidorf, Stellmachermeister

1886                Schützenkapitän August Schweinefuß

                        1. Leutnant Friedrich Milling 

2. Leutnant (Adjutant) Otto Reuthe

  1. Schützenkapitän O. Reuthe, Ziegeleibesitzer

Leutnant Friedrich Milling

2. Leutnant David Scherler, Barbier 

Fähnrich Friedrich Gasse

Fähnrich Theodor Sips

1891                Schützenhauptmann Otto Reuthe, Ziegeleibesitzer

Leutnant Friedrich Milling, Rentier 

Leutnant D. Scherler 

Fähnrich F. Gasse

Feldwebel D. Schneider 

1902                Schützenkapitän Otto Reuthe, war 17 Jahre im Vorstand

1902/03          Schützenkapitän Wilhelm Milling, jun.

                        Fähnrich Wilhelm Schneider, Bäckermeister

1904                Schützenkapitän W. Milling

1910                Schützenkapitän W. Milling

1929                Schützenkapitän W. Milling

1930                Schützenkapitän W. Milling

1933                Schützenkapitän W. Milling

1940                Schützenkapitän Hugo Wienrich, Gärtnereibesitzer, Bahnhofstr.

1991/1994      Schützenkapitän Peter Körber

1994/2001      Schützenkapitän Hans Sievert 

2001/              Schützenkapitän Rolf Zehnpfund


 

Mitglieder des Vorstandes seit 1991

 

(Es wird immer das Jahr angegeben, in dem für 2 bzw. 4 Jahre neu gewählt wurde.)

 

1991                1. Vorsitzender Peter Körber

2. Vorsitzender Horst Simon, Schriftführer Karsten Hoffmann, Schatzmeister Uwe Röttger, Waffenwart Hans Sievert, Beisitzer: Renate Helm, Helmut Busse, Lutz Schmidt, Harald Plättner und Rainer Möser 

1993                1. Vorsitzender Peter Körber

2. Vorsitzender Ulrich Seise, Schatzmeister Harald Plättner, Schriftführer Karsten Hoffmann, Schirrmeister Hans Sievert, Beisitzer: Monika Münch, Rolf Zehnpfund, Lutz Schmidt, Helmut Busse und Gerhard Bayer 

1994                1. Vorsitzender Hans Sievert

2. Vorsitzender Rolf Zehnpfund, Schirrmeister Peter Körber, Beisitzer: G. Rienäcker.

1996                Beisitzer: Bernd Nordhausen, Ulrich Seise, Günther Rienecker, Lutz Schmidt und Monika Münch. 

1997                1. Vorsitzender Hans Sievert

2. Vorsitzender Monika Münch, Schatzmeister Harald Plättner, Schriftführer Karsten Hoffmann, Schirrmeister Peter Körber, Jugendleiter  Bernd Nordhausen, Beisitzer: Marina Bayer, Lutz Schmidt, Helmut Busse und Roswitha Nordhausen.

1998                Beisitzer: Wilfrid Kirchner, Helmut Busse, Lutz Schmidt und Karsten Hoffmann. 

1999                Beisitzer: Helmut Busse, Heidrun Manthey, Gerhard Bayer und Christiane Zehnpfund

2000                Beisitzer: Christiane Zehnpfund, Heidrun Manthey, Helmut Busse und Karsten Hoffmann

2001                1. Vorsitzenden Rolf Zehnpfund

2. Vorsitzender Monika Münch, Schatzmeister Harald Plättner, Schirrmeister Peter Körber, Schriftführer Karsten Hoffman, Jugendwart Helmut Busse

Beisitzer: Heidrun Manthey, Christiane Zehnpfund, Heinz Miosga, Gerhard Bayer

2002                Beisitzer: Heidrun Manthey, Heinz Miosga, Gerhard Beyer und Christiane Zehnpfund

2003                Schatzmeister Harald Plättner, Karsten Hoffmann wurde nach Günter Rienecker neuer Kassenprüfer

 

Ehrenmitglieder seit 1991

 

Walter Stumme                      seit 1993

Dieter Manthey                      seit 1996

K. Eberhart Maikath              seit 1996

Wolfgang Kühne                    seit 1996

 

 

Passives Mitglied

 

Dr. med. Beneke                    seit 1997


 

Quellennachweis

 

 

Gemeinnütziges Wochenblatt für Quedlinburg und Umgebung, verschiedene Jahrgänge

Amtsblätter der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode, 1992 – 2002

Archiv Gernrode, IV/115

Schützenakten von 1856 – 1904, 1991 - 2002

Quedlinburger Kreisblatt ab 1859, verschiedene Jahrgänge

Archiv Magdeburg, 1914 –1945

Boblenz, Frank; Zur Problematik der Harzschützenbewegung 1625/27 (Dissertation von 1989, Harzbücherei Wernigerode)

Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bibliographisches Institut, Leipzig-Wien 1909

Conversationslexikon in 15 Bänden, Brockhaus Verlag, Leipzig 1865

Der Große Brockhaus in 12 Bänden, Brockhaus Verlag, Wiesbaden 1955


 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Beginn der Schützengesellschaften. 1

Aus Unterlagen des Schützenvereins ab 1823. 3

Neugründung der Schützengesellschaft 12

Privilegium für die Schützencompagnie in Rieder von 1840. 23

Statut der Schützengesellschaft zu Rieder  von 1899. 28

Satzung nach der Neugründung 1991. 35

Rede zur Weihe der neuen Schützenfahne 1998. 40

Schützenkönige seit 1880. 41

Schützenkapitäne. 43

Mitglieder des Vorstandes seit 1991. 45

Ehrenmitglieder seit 1991. 46

Quellennachweis. 47

Inhaltsverzeichnis. 48