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offener Brief Einzäunung Schierberg

Frank Kannegießer                                                                       Rieder, den 13.12.2023

Dicke-Stein-Straße 4

OT Rieder

06493 Ballenstedt

Telefon: 039485 60188

e-Mail:

 

 

 

Zusammenfassung aktuelle Lage

FFH- und Naturschutzgebiet Schierberg

„Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt“ FFH_0093 (DE 4233-301)

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh93_MMP_0093_Endbericht.pdf

 

 

Östlich von Rieder sind der Dicke Stein“ und weitergehend die Kutsche“ und der Mohrenkopf“ am Schierberg zu finden. Diese sind Ausläufer der Teufelsmauer und Endmoränen.

Der „Dicke Stein" gehört zu einem Höhenzug der Teufelsmauer bei Blankenburg, der bis zu den Gegensteinen bei Ballenstedt reicht und als Schierberg bezeichnet wird.

 

Der Schierberg wurde ca. 1829 von der Gemeinde mit Obstbäumen, vorwiegend Kirschen, bepflanzt.

 

https://www.herzenssache-rieder.de/seite/418487/der-schierberg.html

 

 

Wanderroute Teufelsmauerstieg

 

...ehemaligen Residenzstadt Ballenstedt auf dem Felsenkellerweg zum Anfang des 35 km langen Teufelsmauer - Stieges. Dieser Stieg führt durch mehrere Naturschutzgebiete. ...Dieser Stieg besteht aus einer ca. 20 km langen, mit Unterbrechungen, Linie von Ballenstedt bis zur ehemaligen Residenzstadt Blankenburg.

...Kleinem Gegenstein. Da sich in unmittelbarer Nähe des Kleinen Gegensteins der Zehling, ein Waldstück mit einer großer Märzenbecher – Population befindet,

...Teufelmauer - Stieg, der als Höhenweg auf den Schierbergen angelegt ist und an weiteren Sandsteinformationen wie den Mohrenkopf, der Kutsche und dem Dicken Stein vorbeiführt....

...Von diesem Weg hatten wir einen wunderbaren Blick auf die Seweckenberge und die Welterbestadt Quedlinburg...

...um in östlicher Richtung über den Steinberg zurück nach Ballenstedt zu wandern...

...der Roseburg, einem von einem Berliner Theaterarchitekten anfangs des 20. Jahrhunderts errichtetes Märchenschloss, trafen wir auf die Napoleon - Eichen. Sie wurden, aus Freude über den Sieg über die verhassten französischen Besatzer, 1813 angepflanzt...

...Über den Steinbergweg, der parallel und in Sichtweite zu den Gegensteinen verläuft..

 

Quelle:

https://www.myheimat.de/ballenstedt/c-gedanken/harz-wanderung-auf-dem-teufelsmauer-stieg_a3144725

Der Wanderweg nördlich des „Schierberges“, sowie der „Birken“ gehört zum „Teufelsmauerstieg“. Dieser ist als touristisches Wander-Higlight in den Harzer Wanderkarten verzeichnet und ist jetzt schon teilweise eingezäunt.

Geplant ist weiterhin eine komplette Umzäunung in nördlicher Richtung bis zum Bereich der „Birken“.

 

Dies alles wird in Zukunft nicht mehr erlebbar sein.   

 

 

Warum wird das Naturschutz-und FFH Gebiet mit einem Hohen Drahtzaun umfriedet?

„Luchsattacken“

 

In der Mitteldeutschen Zeitung vom 03.11.2017 wurde unter dem Titel „Raubtierangriffe im Harz“ ein Interview mit der Schäferin Kathleen Bauschke veröffentlicht.

 

Zitat:

„Schon länger hat Bauschke Probleme mit den Raubkatzen, die immer wieder Tiere reißen. In einer Herde, die sich am Schierberg bei Ballenstedt aufhielt, „hatten wir diesen Sommer mehrfachLuchsattacken“, berichtet sie.“

 

Quelle:

https://www.mz.de/mitteldeutschland/landkreis-harz/raubtierangriffe-im-harz-schaferin-kathleen-bauschke-das-mass-ist-einfach-voll-3111218

 

Reviere von Luchsen haben in etwa eine Größe zwischen 90 km² – 400 km². Er kann aus dem Stand ca. 2 m hoch springen.

 

Was kann passieren, wenn er am Zaun hängenbleibt?

 

 

Drahtzaun direkt am Spielplatz

 

Kurz vor Ende der Dicken-Stein-Straße befindet sich in Richtung Schießplatz-Ballenstedt ein gut eingerichteter und einzige Spielplatz von Rieder. Dieser wird regelmäßig durch Kindergarten- und Grundschulkindern mit sehr viel Freude besucht. Angrenzend am jetzigen Zaun befinden sich Sträucher und Bäume, deren Umfeld eine willkommene Ergänzung zu den vorhandenen Spielgeräten darstellte. Dieser auch im Winter beliebte Teil wurde den Kindern jetzt entzogen.

Warum?

 

Direkt neben einer ebenfalls beliebten Seilrutsche verläuft dieser Zaun.

 

Sollte keine Änderung an der Aufstellung des Zauns vorgenommen werden, wird es sich so entwickeln, dass die in der Schafherde befindlichen Herdenschutzhunde ständig durch lautes und recht aggressives Gebell in Erscheinung treten und Kinder verängstigt werden.

 

So war es bisher.

 

Was macht der Herdenschutzhund mit kleinen Kindern, die ihre Hand durch diesen Zaun stecken, um die Schafe zu streicheln?

 

Aus meiner Sicht gehört dieser eingezäunte Bereich zum Gemeindeeigentum Rieder.

Es gibt doch sicherlich einen genehmigten Bauplan mit entsprechenden Messdaten und Vorgaben / Absprachen zur Aufstellung dieses Zauns? Welche Absprachen gab es bisher und wurden diese auch eingehalten?

 

 

Aktuelle Beweidung dieser schon teilweise mit einem Wildzaun

umzäunten Fläche

 

Ein stark zu beachtender Umstand ist die Anzahl der noch zur Beweidung eingesetzten Schafe. Anfangs handelte sich sich um eine Schafherde, in der von mir geschätzten Größe von bis 1000 (tausend) Schafe. Aktuell handelt es sich nur noch geschätzt, um die Hälfte, etwa 400 - 500 Schafe und einige Ziegen.

 

Eine Verringerung der Herdengröße spricht eindeutig für eine Überlastung der Eigentümerin.

 

Sollten bei ihr jetzt noch gesundheitliche Probleme eintreten, kann keine Landschaftspflege durch Schafe erfolgen.

 

Daraus folgt, dass die Schafhaltung über kurz oder lang möglicherweise aufgegeben werden könnte.

 

Frage:

Wie lange wird hier eine Landschaftspflege durch Schafe tatsächlich noch stattfinden?

 

Steht der hier betriebene finanzielle Aufwand tatsächlich zum angestrebten Nutzen?

 

Es sollte sich immer wieder die Frage gestellt werden: Wer die zum Bau dieses Zaunes verwendeten finanziellen Mittel, Steuergelder, erwirtschaftet hat? Ja, auch Menschen die Erholung in der Natur suchen sind daran beteiligt. Auch diesen Menschen wird eine uneingeschränkte Erholung verwehrt.

 

Kurz vor dem „Dicken Stein“ befindet sich die sogenannte „Schaar“. Dabei handelt es sich um einen uralten und regelmäßig seit vielen Jahren genutzten Überweg von der Südseite zur Nordseite des Schierberg. Durch den Zaun kann dieser Weg nicht mehr genutzt werden. Warum?

 

Tritt ein Nutzen durch die Beweidung überhaupt ein? Aus meiner Sicht NEIN.

Im Gegenteil, eine Schädigung der vorhandenen Tierwelt ist zu verzeichnen.

 

Diese aktuelle Schafherde wird maximal zwei mal jährlich für wenige Tage in diesem Gebiet zur Beweidung eingesetzt. Für diese kurze Zeit wird solch einen Aufwand betrieben!

 

Der Schierberg und Umland wurde bis zur Wende regelmäßig durch im Ort eingestallte Schafherden, bis auf kleine Einschränkungen in den Wintermonaten, regelmäßig ohne zeitliche Einschränkungen beweidet. Zu dieser Zeit befanden sich bereits eine Vielzahl größerer Büsche dort. Nach der Wende wurden zeitnah die Schafe abgeschafft. Viele Jahre erfolgte keine Beweidung. Fauna und Flora blieben sich selbst überlassen.

 

Natur eben.

Offensichtlich hat dieser Umstand auch der Flora und Fauna nicht geschadet.

 

Die erst Jahre später festgestellten schützenswerten Pflanzen waren schon vor der Wende ja vor hunderten und tausenden Jahren vorhanden, nahmen zu dieser Zeit und in den folgenden Jahre ohne Beweidung keinen Schaden, sondern entwickelten sich ohne Zutun der Menschheit.

 

Niemand hat diese schützenswerten Pflanzen hier in den Boden eingebracht. Sie siedelten sich hier schon vor sehr sehr langer Zeit ohne menschliche Hilfe oder Einflussnahme an.

 

Sie wurden weder durch die fast uneingeschränkte tägliche Beweidung dieser Landschaft vor der Wende, einem uneingeschränkten Betreten durch Wanderer, spielender und auch schlittenfahrender Kinder und letztendlich durch die jahrelange „fehlende“ Beweidung nach der Wende, in irgendeiner Art geschädigt.

 

Daraus folgt, dass ein derart hoher finanzieller Aufwand von Steuergeld zur Erhaltung dieses Lebensraumes unverhältnismäßig ist und eine Beweidung durch Schafe zur angeblichen Erhaltung dieses Lebensraumes nicht erforderlich ist.

 

Warum kann diese Landschaft nicht sich selbst, eben einer natürliche Entwicklung überlassen werden?

 

Dieser Lebensraum ist über Jahrhunderte gewachsen und wurde von Tieren und Pflanzen besiedelt.

 

Er bedarf keiner besonderen Unterstützung.

 

Dies wird doch eindeutig durch die geschilderten Erkenntnisse belegt.

 

Wildlebende Pflanzen und Tiere brauchen ihren Lebensraum und ja, auch unter Umständen einen besonders geschützten Lebensraum. Zum Schierberg / Steinberg bis Ballenstedt, ist das eben nicht nötig. Hier gab es bis zum gewaltsamen Eingriff der Naturschutzbehörden, einen gesunden artenreichen Lebensraum. Die bis auf wenige Exemplare, durch zurückliegende Maßnahmen der Naturschutzbehörden, ausgerotteten Feuersalamander und die Dezimierung der wenigen vorhandenen Zauneidechsen, zeigen deutlich, dass die Natur ein komplexes System ist. Eingriffe zum Schutz bestimmter Pflanzen können leicht dazu führen, dass Tiere und Pflanzen aussterben. Das kann und sollte nicht das Ziel von Naturschutzmaßnahmen sein.

 

Die bis heute anhaltende Schädigung dieses Lebensraumes ist fortschreitend und entsteht insbesondere durch eine unangemessene Beweidung. Betrachten wir einfach mal die Südseite des Schierbergs, beginnend bei den Gärten der Herren Zweidorf/Machnik. Hier befinden sich sehr gut sichtbare durch die Schafe verursachte regelrechte Laufwege. Eine recht ausgeprägte Erosion ist bereits jetzt sichtbar.

 

Im weiteren wird die Schädigung durch den Bau eines Zaunes und das regelmäßige Entfernen der nachgewachsenen Sträucher durch die Schäferin/Mitarbeiter vorangetrieben.

 

Selbst durch den Bau dieses Zaunes wurden erhebliche Schäden des bewachsenen Erdreichs durch die Nutzung schwerer Baugeräte verursacht.

Dies alles in Erfüllung von unangebrachten, ja erheblich schädlichen Vorstellungen der Naturschutzbehörden, die sich eine Natur / Landschaft nach ihren Vorstellungen schaffen wollen.

 

An einer natürlich belassenen Entwicklung einer Landschaft kann doch nichts schädliches sein und es ist laut dem Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, im folgenden NatSchG LSA, möglich.

NatSchG LSA

§ 16
Pflegekonzepte

 

(2) Die Aufstellung von Pflegekonzepten unterbleibt, wenn das Schutzziel durch eine natürliche Entwicklung erreicht werden kann.

 

Nicht nur auf dem Brocken wird es praktiziert. Warum hier im Bereich Schierberg-Steinberg nicht?

 

Luchs

 

Im Bereich des Schierberg-Steinberg bis nach Ballenstedt Gegensteine wird seit einigen Jahren eine Luchspopulation festgestellt.

 

Auch heute noch gilt der Luchs hierzulande laut "Roter Liste" als stark gefährdet.

Er ist deshalb auch in der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie gelistet.Somit hat Deutschland die Verpflichtung, den Luchs streng zu schützen und Schutzgebiete auszuweisen.

Quelle:

https://www.bund.net/themen/tiere-pflanzen/luchs/gefahren/#:~:text

Zitat:

Umweltminister Christian Meyer: „Die Wiederansiedlung des Luchses im Harz ist ein voller Erfolg für den Artenschutz“

...Die intensive Verfolgung durch den Menschen führte vor rund 200 Jahren in Mitteleuropa zum Aussterben des Eurasischen Luchses. Mit dem Luchsprojekt Harz wurde Anfang 2000 erstmals in Deutschland ein Wiederansiedlungsversuch gestartet. Jäger und Naturschützer setzen sich seither gemeinsam für den Erhalt der größten europäischen Katze ein. Mit Erfolg, denn heute kann man sagen: „Ein alter Harzer ist zurück!“ Inzwischen hat sich der Luchs im Harz wieder etabliert und breitet sich sogar über die Grenzen des nördlichsten deutschen Mittelgebirges hinweg aus...

Luchse sind besonders und streng nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt.

 

Durch diesen Zaun wird den Luchsen ein für diese Population überlebenswichtiger schützenswerter Lebensraum entzogen. Ein freies und ungehindertes Wechseln wird nicht mehr möglich sein.

Die Luchse können und werden sich beim Überwinden dieses Zaun erhebliche, wenn nicht sogar tödliche Verletzungen beibringen.

 

 

Quelle:

https://www.luchsprojekt-harz.de/luchsprojekt/de/aktuelles/2023/2023_05_11_Luchstagung/

Zauneidechse

 

Im Bereich Schierberg-Steinberg leben jetzt nur noch vereinzelt Zauneidechsen. Diese konnten vor der wieder aufgenommenen Beweidung, mittels eines Elektrozaunes, regelmäßig beobachtet werden. Über die vergangenen Jahre nahm auch diese Population ständig ab. Offenbar spielte dafür eine große Rolle die „Entholzung“ des Schierberg-Steinberg. Sehr wahrscheinlich fehlen diesen Tieren dadurch Deckungsmöglichkeiten, auch vor den „scharfen“ Hufen der Schafe. Nicht nur die Art selbst ist streng geschützt.

Da die Zauneidechse im Anhang der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union aufgelistet wird, ist es zudem verboten, ihre Lebensräume zu beschädigen oder zu zerstören.

 

Quelle:

https://www.nabu.de/news/2019/12/27356.html#:~:text=Nicht%20nur%20die%20Art%20selbst,zu%20besch%C3%A4digen%20oder%20zu%20zerst%C3%B6ren.

 

Zitat:

 

...Gleiches gilt für das „angepasste“ Entfernen der Vegetation in Zauneidechsenhabitaten. Auch hierbei würde ein Verstoß gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG vorliegen. Zauneidechsen nutzen neben unterirdischen Verstecken auch die oberirdische Vegetation (z.B. Altgrasfilze) und Streuauflagen als Verstecke und Rückzugsort (z.B. Blanke 2010, Blanke & Mertens 2013). Bei Eidechsen ist zudem nicht nur der einzelne Eiablage-, Sonn- oder Versteckplatz etc. als zu schützende Fortpflanzungs- oder Ruhestätte zu betrachten, sondern der gesamte bewohnte Habitatkomplex. Entscheidend für das Vorliegen einer Beschädigung i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ist die Feststellung, dass eine Verminderung des Fortpflanzungserfolgs oder der Ruhemöglichkeiten des betroffenen Individuums oder der betroffenen Individuengruppe wahrscheinlich ist (Europäische Kommission 2007, LANA 2010). Dieses wäre hier der Fall. Die Zauneidechsenhabitate sollen durch das Entfernen der Vegetation ausdrücklich „hinsichtlich der Deckung und Nahrungsverfügbarkeit so unattraktiv“ gestaltet werden, „dass diese möglichst kurzfristig verlassen werden“ (Peschel et al. 2013). Das bedeutet nichts anderes, als dass die Flächen ihre ökologische Funktion als Fortpflanzungs- oder Ruhestätte verlieren sollen. Sonst würden die Eidechsen ja nicht abwandern. Letztendlich handelt es sich um eine Form der Baufeldfreimachung...

 

Quelle:

 

https://www.nul-online.de/die-zauneidechse-und-der-gesetzliche-artenschutz,QUlEPTM5OTQ2NzUmTUlEPTExMTE.html

 

NatSchG LSA

§ 22
Gesetzlich geschützte Biotope

 

Ziff 8 Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen

 

 

 

 

 

 

Feuersalamander

 

Der Schierberg beheimatete noch einige Jahre nach der Wende eine große Population von Feuersalamandern.

 

Diese sehr große Population Feuersalamander wurde durch die Veränderungen im Bereich Schierberg, Rodung und Verbrennen der Büsche im Naturschutz- und FFH-Gebiet und infolge der intensiven Beweidung unter Nutzung einer Weidezaunanlage erfolgreich ausgerottet.

 

Der nach einer längeren Trockenheit einsetzende Sommerregen führte immer dazu, dass eine sehr großen Anzahl, viele zig Feuersalamander, auf dem angrenzenden Feldweg festgestellt werden konnten.

 

Schafe / Ziegen werden im eingezäunten Bereich zu lange eingepfercht und treten dadurch viele Lurche, die restlichen Feuersalamander, Blindschleichen und Zauneidechsen tot. Im Bereich vor dem Schießplatz wurden zurückliegend Glattnattern beobachtet.

 

Zitat:

 

„...Der Feuersalamander ist in seinem Schwerpunktgebiet in Sachsen-Anhalt, dem Harz, weit verbreitet. Auch wenn es für die hiesigen Nachweise keine genauen Erhebungen zu den Bestandstrends gibt, sind die Zahlen beobachteter Individuen dennoch rückläufig. Bei den Tieflandvorkommen im Nordwesten und den Vorkommen im Süden Sachsen-Anhalts zeichnet sich zudem ein erschreckender Rückgang sowohl der Vorkommen als auch der Individuenzahlen ab...

...Auf Grundlage der aktuellen Kartierungsergebnisse wird die Art als „gefährdet“ (in Kategorie 3) eingestuft...“

 

Quelle:

https://lau.sachsen anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Wir_ueber_uns/Publikationen/Berichte_des_LAU/Dateien/2020_Rote_Listen_Sachsen-Anhalt_2020/Kapitel_13-14_Lurche-Kriechtiere_Rote_Listen_LSA_BF.pdf

 

 

Neuntöter

 

Die ehemals am Schierberg lebenden Neuntöter wurden zumindest aus dem vorderen Bereich, angrenzend Ortsausgang Richtung Schießplatz verdrängt, da dort der komplette Schierberg von Sträuchern „befreit“ wurde. Neuntöter spießen ihre überzählige Nahrung, große Insekten, Mäuse gern an den Dornen von Büschen auf.

 

Durch das spätere Abholzen dieser großen Sträucher, infolge einer geplanten Beweidung, wurden die hier brütenden und lebenden Vögel verdrängt. Langjährige Brutplätze, Nahrungsquellen und Lebensraum wurden einfach einer NICHT durchdachten, fehlerhaften, ja einer kruden Vorstellung von angeblichen Naturschutzbelangen geopfert. Eine einfache Umweltverträglichkeitsstudie und eine vorherige Information und Gespräch mit der Bevölkerung, wie sie laut NatSchG LSA vorgesehen ist, hätte dann möglicherweise eine andere Entscheidung von Verantwortlichen getroffen zur Folge gehabt.

 

NatSchG LSA § 2 Fachbehörde für Naturschutz

...die Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege zu unterrichten...

 

Der jetzt bereits vollzogene Bau eines massiven Wildzauns erfolgte ohne Beteiligung der Bürger der Gemeinde Rieder.

 

 

Einfluss des Zauns auf die Umwelt

 

In der Art wie der Zaun jetzt gebaut wurde, trennt er im wesentlichen eine vormals offene Landschaft. Jahrhunderte alte Wildwechsel werden einfach durch einen Drahtzaun verbaut, Wildtiere können in ihrem gewachsenes Habitat (Lebensraum) nicht mehr uneingeschränkt leben. 

Ein tatsächlich ungehinderter freier Wildwechsel wird entgegen einer gültigen Gesetzgebung in unserem Naturschutz und FFH-Gebiet nicht mehr möglich sein.

 

Dieser Zaun hat eine massive schädliche Auswirkung auf die Wildtierpopulation und die geschützten Tierarten in einem einzigartigen Naturschutz und FFH-Gebiet. Tiere werden beim Versuch, den Zaun zu überwinden, verenden oder sterben vor Erschöpfung. Lebensräume werden brutal zerschnitten und der Zugang zu den für das Nahrungsangebot erforderlichen Winterlebensräumen wird erschwert oder unmöglich gemacht.

 

Dieser sehr lang gezogene bewaldete Höhenzug ist das einzige größere, zusammenhängende Rückzugsgebiet der hier heimischen Tiere.

 

Dadurch wird die Habitatqualität des international bedeutsamen Naturschutz und FFH-Gebiet erheblich geschädigt.

 

Derzeit ist die Südseite des Schierbergs fast durchgängig mit einem Zaun eingefriedet. Hier können keine Tiere frei und ungehindert wechseln.

 

...Manche Arten wechseln saisonal vom Sommer- in den Winterlebensraum, andere pendeln zwischen Ruheplatz und Nahrungsquelle... durch den Ausbau … werden diese Wege abgeschnitten. Das hat nicht nur kleinere Lebensräume zur Folge, sondern führt auch dazu, dass sich die Tiere nicht mehr mit Tieren aus unterschiedlichen Populationen paaren können. Diese Tierwanderwege dienen also auch dem genetischen Austausch der Arten, es sind „Genflusskorridore“...  

 

Nach einer Empfehlung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie...

 

müssen Grünbrücken, die von stärker waldgebundenen oder störungsempfindlichen Großwildarten genutzt werden, wie zum Beispiel … Luchs..., 80 Meter breit sein.

 

Dieser Empfehlung ist man jedoch nicht gefolgt.

 

Wildschneisen wurden bisher nicht berücksichtigt.

 

Quelle:

https://infothek.bmk.gv.at/damit-der-hirsch-zur-hirschkuh-kommt/

 

Uhu

 

Im Bereich Schierberg Richtung Ballenstedt ist seit einigen Jahren mindestens ein Brutpaar von Uhus heimisch.

 

Diese Tiere können meiner Ansicht nach diesen Wildzaun nicht erkennen und können bei der Jagd durch diesem Zaun erheblich verletzt werden oder verenden sogar.

 

Somit birgt dieser Zaun eine Gefahr für diese nach § 7 Absatz 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz besonders streng geschützte Art.

 

 

Wölfe,

sind sehr kluge lernfähige Tiere!

 

Auch im Bereich Schierberg-Steinberge werden seit einiger Zeit regelmäßig Wölfe festgestellt. Natürlich ist ein Nebeneinander von Wölfen und Schafen gewollt. Ja, auch eine entsprechende Umzäunung kann zum Schutz der Schafe erforderlich werden. Im konkreten Gebiet wird der Wolf durch diesen Zaun einfach ausgesperrt. Wolfsfamilien werden getrennt. Jungwölfe werden diesen Zaun nicht einfach überwinden können. Sie werden sich sehr wahrscheinlich verletzen oder eben tödlich verletzen.

Wie bereits angeführt, ist dieser Höhenzug das einzige Rückzugsgebiet der hier lebenden größeren Tierarten. Ein ständig vorhandener, wie hier bereits gebauter / geplanter massiver Wildzaun, kann Wölfe jedoch nicht wirklich davon abhalten, Haustiere zu erbeuten.

 

Zitat: ...„überwinden in mindestens 2 Fällen einen 1.80 cm hohen Zaun“.

https://www.agrarheute.com/land-leben/wolf-ueberwindet-180-meter-hohen-zaun-angriffe-nehmen-600612

Sichtbares Beispiel ist ein Video auf das ich Bezug nehmen möchte.

...In einer Szene, ab Min. 00.41 springt ein ausgewachsener Wolf mit einem Schaflamm in der Schnauze sehr locker über einen vermutlich 150 cm hohen Drahtzaun. Er bleibt kurz hängen, kann dennoch den Zaun recht einfach überwinden.

...in einer weiteren Szene, ab Min. 1:04, klettert ein Wolf über einen geschätzt, mindestens 1.80 cm, hohen Drahtzaun. Er klettert über den Zaun, jedoch unter einer oben auf dem Zaun angebrachten Stacheldrahtrolle hindurch.

https://www.youtube.com/watch?v=RXZPnia6QZc

Bei Google die Suchanfrage „Wolfsangriffe Sachsen“ eingeben. Hier erscheinen eine Vielzahl von Beiträgen zum Thema.

Schäfer und andere Halter von Nutztieren, z.B. Rinder geben ihre Betriebe wegen Wolfsangriffen auf ihre Herden auf.

Daher ist vorstellbar, dass in absehbarer Zeit die hiesige Beweidung durch Schafe eingestellt wird.

Stehen die Kosten tatsächlich im Verhältnis zu einem hypothetischen Nutzen?

 

 

Heidekraut

 

Sichtbar ist eine drastische Verringerung der ehemals größeren zusammenhängenden mit Heidekraut bewachsenen Flächen. Die Schafe verbeissen, fressen normalerweise die dünneren Teile des Heidekraut sehr gern.

 

Da die Schafe jedoch eindeutig zu lange im eingezäunten Weidebereich untergebracht sind, fressen die Schafe auch die stärkeren Triebe des Heidekrautes derart tief ab, dass dieses offensichtlich auf größeren Flächen fast- bzw. schon abgestorben ist.

 

Das am Schierberg wachsende Heidekraut wurde durch die hier regelmäßig spielenden Kinder, eigentlich schon immer, ziemlich regelmäßig abgebrannt. Das hat dieser Population und auch den auf dem Schierberg wachsenden schützenswerten Pflanzen nie geschadet.

 

Die Schafe schaden jedoch, in der Art wie hier eine Beweidung vorgenommen wird, sehr erheblich die hier vorkommenden schützenswerten Tiere und Pflanzen.

 

Gleiches passiert mit angepflanzten jüngeren aber auch älteren Bäumen, bei denen der an den Stämmen angebrachte Schutz durch mechanische Einflüsse, Scheuern der Schafe, abgelöst wurde.

 

Durch eine angemessene Beweidung / Hüten der Schafe werden derartige Schäden vermieden.

31992L0043

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Amtsblatt Nr. L 206 vom 22/07/1992 S. 0007 – 0050

Artikel 6

(1) Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen         Erhaltungsmaßnahmen fest, die gegebenenfalls geeignete, eigens für die Gebiete aufgestellte oder in andere Entwicklungspläne integrierte Bewirtschaftungspläne und geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art umfassen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I       

und der Arten nach Anhang II entsprechen, die in diesen Gebieten vorkommen.

(2) Die Mitgliedstaaten treffen die geeigneten Maßnahmen, um in den besonderen Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten sowie Störungen von Arten, für die die Gebiete ausgewiesen worden sind, zu vermeiden, sofern solche Störungen sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten.

  1. Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, dass das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben.

(4) Ist trotz negativer Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art ein Plan oder Projekt durchzuführen und ist eine Alternativlösung nicht vorhanden, so ergreift der Mitgliedstaat alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist. Der Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über die von ihm ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen.

Ist das betreffende Gebiet ein Gebiet, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und / oder eine prioritäre Art einschließt, so können nur Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit oder im Zusammenhang mit maßgeblichen günstigen Auswirkungen für die Umwelt oder, nach Stellungnahme der Kommission, andere zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses geltend gemacht werden.

Quelle

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A31992L0043

 

 

Geplante Freiflächenphotovoltaik Roseburg/Steinberg

 

Aus hiesiger Sicht wird die dort mittelfristig geplante Photovoltaikanlage auch mit einem Zaun umfriedet. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass dieser Zaun gleichzeitig als Begrenzung der Einzäunung im Bereich der Kutsche, Mohrenkopf Richtung Ballenstedt Steinberg dienen wird. Dadurch wird der negative ja schädigende Einfluss auf diesen Lebensraum eine erneute Steigerung erfahren.

 

Fazit

Der in Teilen, bereits ohne Beteiligung von Betroffenen Bürgern, gebaute und noch zu bauende Zaun befindet sich im FFH- und Naturschutzgebiet Schierberg„ Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt“ FFH_0093 (DE 4233-301).

 

Die hier festgestellte Flora und Fauna hat sich natürlich über Jahrhunderte entwickelt. Eine zu DDR Zeiten erfolgte Beweidung des Schierberg-Steinberg durch Hüten, erfolgte regelmäßig und ganzjährig durch Schafe und ohne Rücksicht auf die hiesige Flora und Fauna. Offensichtlich hatte dieses Vorgehen keinerlei negative Auswirkungen.

Nach der sogenannten „Wende“ konnte sich dieses Gebiet viele Jahre ohne Beweidung einfach natürlich entwickeln. Die später festgestellten schützenswerten Pflanzen hat niemand in die Erde eingebracht. Sie waren schon vorher da. Dieser Lebensraum bedarf keiner besonderen Unterstützung.

Durch das spätere Abholzen dieser großen Sträucher, infolge einer geplanten Beweidung mittels e-Zaun, wurden die hier brütenden und lebenden Vögel verdrängt. Langjährige Brutplätze, Nahrungsquellen und Lebensraum wurden einfach einer NICHT durchdachten, fehlerhaften, ja einer kruden Vorstellung von angeblichen Naturschutzbelangen geopfert.

Eine große Population als gefährdet eingestufte Feuersalamander und besonders geschützter Zauneidechsen wurde drastisch verringert und steht vor dem Aussterben.

Sichtbar ist eine drastische Verringerung der ehemals größeren zusammenhängenden mit Heidekraut bewachsenen Flächen. Die Schafe verbeissen, fressen normalerweise die dünneren Teile des Heidekraut sehr gern.

Da die Schafe jedoch eindeutig zu lange im eingezäunten Weidebereich untergebracht sind, fressen die Schafe auch die stärkeren Triebe des Heidekrautes derart tief ab, dass dieses offensichtlich auf größeren Flächen fast- bzw. bereits abgestorben sind.

Auf der Südseite des Schierberg befinden sich sehr gut sichtbare durch die Schafe verursachte regelrechte Laufwege. Eine recht ausgeprägte Erosion ist bereits jetzt sichtbar.

 

Diese aktuelle Schafherde wird maximal ein bis zwei mal jährlich für wenige Tage in diesem Gebiet zur Beweidung eingesetzt. Für diese kurze Zeit wird solch ein finanzieller Aufwand betrieben! Wie lange wird eine Beweidung noch vorgenommen werden können?

Schäfer und andere Halter von Nutztieren geben ihre Betriebe wegen Wolfsangriffen auf ihre Herden auf. Luchsangriffe kommen hier hinzu. Wie lange wird hier NOCH eine Beweidung durch Schafe erfolgen?

Eingriffe zum Schutz bestimmter Tiere oder Pflanzen können leicht dazu führen, dass andere dort lebende schützenswerte Tiere oder Pflanzen aussterben. Aus diesem Grunde sollte immer eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgenommen werden.

 

Selbst durch den Bau dieses Zaunes wurden erhebliche Schäden des bewachsenen Erdreichs durch die Nutzung schwerer Baugeräte verursacht.

Das  benannte Gebiet beheimatet auch Uhus, Luchse und Wölfe.

Der Zaun trennt im wesentlichen eine vormals offene Landschaft. Jahrhunderte alte Wildwechsel werden einfach durch einen Drahtzaun verbaut, Wildtiere können in ihrem gewachsenes Habitat (Lebensraum) nicht mehr uneingeschränkt leben.

 

Ein tatsächlich ungehinderter freier Wildwechsel wird entgegen einer gültigen Gesetzgebung in diesem Naturschutz und FFH-Gebiet nicht mehr möglich sein.

 

Nach Angaben der hiesigen Jägerschaft hat sich vor Beginn dieser Maßnahmen kein Verantwortlicher mit ihnen beraten.

 

Nach dem NatSchG LSA § 16 Pflegekonzepte, (2). Die Aufstellung von Pflegekonzepten unterbleibt, wenn das Schutzziel durch eine natürliche Entwicklung erreicht werden kann. Meine Ausführungen belegen eindeutig diese Möglichkeit.

 

Kurz vor Ende der Dicken-Stein-Straße befindet sich in Richtung Schießplatz-Ballenstedt ein gut eingerichteter und der einzige Spielplatz von Rieder. Dieser wird regelmäßig durch Kindergarten- und Grundschulkinder mit sehr viel Freude besucht.

 

 

Angrenzend am jetzigen Zaun befinden sich Sträucher und Bäume, deren Umfeld eine willkommene Ergänzung zu den vorhandenen Spielgeräten darstellte.

Dieser auch im Winter beliebte Teil wurde den Kindern jetzt entzogen. Der hier bereits gebaute Zaun verläuft nur wenige Zentimeter neben einem beliebten Seilrutsche.

Bisher war es so, dass die eingesetzten Herdenschutzhunde ständig die spielenden Kinder verbellt haben.

 

Der Zaun schränkt drastisch ein Betreten der beliebten und in Medien beworbenen Wanderroute Teufelsmauerstieg ein.

 

Welche Absprachen gab es bisher mit der Gemeinde Rieder bzw. Stadt Ballenstedt? Gab es diese überhaupt? Wurden diese auch eingehalten?

 

Frank Kannegießer